Das Gesetz vom 26. Januar 2018 über die Postdienste und der Königliche  Erlass (weiterhin: ‚der KE‘) vom 20. Dezember 2018 über die Berechnung der Nettokosten, die den aktuellen Rechtsrahmen bilden, bestimmen, dass bpost, seit dem 1. Januar 2019 (ab der Berechnung für 2018), verpflichtet ist, jährlich die Nettokostenberechnung in Bezug auf die universelle Dienstleistung (‚USO‘ oder ‚universal service obligation‘ auf Englisch) auszuführen, und dass das BIPT beauftragt ist, die Berechnung zu überprüfen.

Der KE bestimmt weiterhin, dass nicht nur der (die Kosten und Einnahmen des) ‚US‘ (‚universal service‘ auf Englisch) berücksichtigt werden muss, aber auch die Vorteile, die nicht direkt vom benannten Anbieter zu messen sind, die sogenannten immateriellen und marktrelevanten Vorteile (‚IMV‘).

Diese müssen quantifiziert werden und von den berechneten Kosten des US abgezogen werden.

In diesem Zusammenhang hat das BIPT WIK Consult beauftragt, eine Studie über die immateriellen und marktrelevanten Vorteile des belgischen Anbieters des Universalpostdienstes auszuführen.

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