Der Postmarkt ist seit dem 1 Januar 2011 vollständig liberalisiert. Wie im Auftrag des BIPT, der im strategischen Plan 2010-2013 dargestellt wird, vorgesehen, ist das BIPT in diesem neuen Kontext damit beauftragt, die Einhaltung der Rechtsrahmen, einschließlich des Verwaltungsvertrags, proaktiv zu kontrollieren, durch der Wirkung der Universaldienstleistung Aufmerksamkeit zu schenken und die Nutzerinteressen zu schützen Der Gesetzgeber hat das BIPT nicht ausdrücklich verpflichtet, jedes Jahr über die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen durch den Anbieter des Universaldienstes, bpost, zu berichten. Weil bpost der wichtigste Spieler auf dem belgischen Postmarkt ist, ein Universaldienstleister ist und beauftragt ist mit einigen öffentlichen Postdiensten, erachtet das BIPT jedoch als notwendig, das Ergebnis der Kontrolle von bpost, die das BIPT im Jahre 2012 durchgeführt hat, zu veröffentlichen. Diese Mitteilung bezieht sich auf bestimmte gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf Qualität, für die der Gesetzgeber kein spezifisches Überwachungsinstrument definiert hat und die folglich unter der allgemeinen Überwachungszuständigkeit des BIPT fallen. Diese Kontrollen wurden im Jahren 2012 durchgeführt in 116 Postämter und in 124 PostPunkte und betreffen unter anderem die Bereitstellung von Informationen an den Benutzern, die Zugänglichkeit für Personen mit einer Behinderung und die Öffnungszeiten.

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