Eine Analyse zeigt, dass die Betreiber den Beschluss vom 28. März 2013 recht gut einhalten, dass aber die Kenntnisse und die Zugänglichkeit der Informationen unzureichend sind: Die meisten Websites berücksichtigen die Anforderungen der Lesesoftware nicht ausreichend, die bereitgestellte Hörunterstützung ist nicht zufriedenstellend, der Inhalt und das Layout der Website für Menschen mit Behinderungen sind zu komplex, um zugänglich zu sein, usw.

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