Diese Mitteilung enthält die Modalitäten für die Registrierung oder Aktualisierung der Registrierungsdaten einer Entität im Rahmen des Gesetzes vom 26. April 2024, das einen Rahmen für die Cybersicherheit von Netzwerken und Informationssystemen von allgemeinem Interesse für die öffentliche Sicherheit (das "NIS2-Gesetz") festlegt.

Diese Mitteilung gilt:

  • für Einrichtungen, die einer Meldepflicht gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEK“) unterliegen;
  • für Einrichtungen, die einer Meldepflicht gemäß Artikel 6/1 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste unterliegen, sowie für Inhaber einer Postlizenz, gemäß Artikel 6 desselben Gesetzes.

Diese Mitteilung gilt nicht:

  • für Betreiber, die nur nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste im Sinne des GEK anbieten;
  • für Postdiensteanbieter, die keine Postlizenz besitzen und keine Paketzustelldienste in Belgien anbieten.

Achtung: Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste oder Postdiensteanbieter, die der elektronischen Meldepflicht beim BIPT nicht unterliegen, müssen sich direkt auf der Plattform https://atwork.safeonweb.be/ anmelden, sofern sie unter den Anwendungsbereich fallen (für den Postsektor - siehe unten).

Achtung: Wenn Sie sich bereits über die Plattform Safeonweb@work registriert haben, ist es nicht erforderlich, uns die ausgefüllten Formulare zuzusenden. Künftige Aktualisierungen müssen jedoch über das Formular an das BIPT gesendet werden und nicht mehr über die Plattform.
 

Nach oben