Artikel 127/1 § 5 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation sieht Folgendes vor: „Der Minister lässt im Belgischen Staatsblatt ein Rundschreiben veröffentlichen, das eine Liste der belgischen Behörden enthält, die berechtigt sind, von einem Betreiber Daten zu erhalten, die gemäß den Artikeln 122, 123, 126, 126/1, 126/3 und 127 gespeichert werden. “
Dieses Rundschreiben wurde im Belgischen Staatsblatt vom 1. März 2024 veröffentlicht und ist auch auf der Website des BIPT zu finden.
Der Anhang zu diesem Rundschreiben enthält die Liste der belgischen Behörden, die erklärt haben, dass sie gesetzlich berechtigt sind, von einem Betreiber Daten zu erhalten, die gemäß einem der vorgenannten Artikel gespeichert werden.
Zusätzliche Informationen zu diesem Anhang sind in den Informationsblättern folgender Behörden zu finden :
- Die Justizbehörden;
- Die Zelle vermisste Personen der föderalen Polizei;
- Die Nachrichten- und Sicherheitsdienste (die Staatssicherheit und der Allgemeine Nachrichten- und Sicherheitsdienst);
- Die belgische Wettbewerbsbehörde (BMA);
- Die Finanzmarktaufsicht (FSMA);
- Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt;
- Der Ombudsdienst für die Telekommunikation;
- Die Inspektionsdienste des FÖD Wirtschaft;
- Das Belgische Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT);
- Das Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB);
- Die Generaldirektion Statistik - Statistics Belgium des FÖD Wirtschaft, K.M.U., Mittelstand und Energie (Statbel).
Diese Informationsblätter wurden von diesen Behörden erstellt. Das BIPT ist daher nicht für den Inhalt dieser Informationsblätter verantwortlich (außer für seine eigene Informationsblatt).
Die Informationsblätter geben an, an welche Art von Unternehmen die Behörde ihren Antrag richten kann. Wenn diese Informationsblätter auf den Begriff des Betreibers verweisen, dann handelt es sich um diesen Begriff im Sinne von Artikel 2, 11°, des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation („eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das ein öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz oder einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst bereitstellt“).
Einige Informationsblätter beziehen sich auf die Begriffe „Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze“ und „Anbieter von Kommunikationsdiensten“, die weiter gefasst sind als der Begriff des Betreibers im Sinne des oben genannten Gesetzes.