Urteil des Appellationshofs, das den Antrag von Proximus über die von Proximus für das Jahr 2019 zu zahlende Gebühr für die Nutzung von Funkfrequenzen im 2,1-GHz-Frequenzband für unzulässig erklärt
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR)