Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts (Märktekammer, Abteilung Märktehof) vom 19. April 2017 zur Nichtigkeitserklärung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 20. Mai 2014 zur Auferlegung einer administrativen Geldbuße an Belgacom für die Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Transparenz im Standardangebot zu WBA VDSL2
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