Urteil des Märktegerichtshofs vom 9. Oktober 2019 zur Aufzeichnung der Schlussfolgerungen der Vereinbarung, auf jeden Antrag auf eine Zwischenmaßnahme oder Aussetzung, wie sie in den Klagen von Total Raffinaderij Antwerpen gegen die Schreiben des BIPT vom 27.06.2019 über den Verlust seines Betreiberstatus und die Erteilung einer Genehmigung der Kategorie 1 formuliert sind, zu verzichten

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