In diesem Urteil annulliert der Märktehof den Beschluss des BIPT vom 12. Dezember 2023 zur Belegung von Telenet mit einer Geldbuße von 1 000 000 EUR wegen der Nichteinhaltung des Artikels 3 des KE Easy Switch.

Der Hof macht dies, weil während der ausgeführten Kontrollen, die der Verurteilung des BIPT zugrunde lagen, keine Bestellung gemacht wurde oder kein Vertrag geschlossen wurde, obwohl gemäß dem Märktehof aus den Worten des Artikels 3 des Königlichen Erlasses vom 6. September 2016 über „Easy Switch“ und den Grundsätzen des Völkerrechts die gelten für strafrechtliche Sanktionen folgt, dass dies geschehen sollte.

Der Märktehof annulliert den Beschluss des BIPT, weil die Mängel des administrativen Verfahrens nicht während des Berufungsverfahrens beseitigt werden können.

Nach oben