Proximus hat für „Bitstream Multicast“ ein neues (beschränktes) Standardangebot abgefasst und dem BIPT unterbreitet, und zwar anlässlich der diesbezüglichen Zugangs- und Transparenzverpflichtung in der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 betreffend die Analyse der Breitband- und Fernsehmärkte.

Am 14. Februar 2019 wird das BIPT eine Vorkonsultation über diesen Entwurf eines Standardangebots starten. Die zur Vorkonsultation unterbreiteten Dokumente beziehen sich nur auf die Teile „Main Body“ und „Annex 2: Technical specifications”.

Nach Proximus ist es, aus Mangel an einer konkreten Bitte, in diesem Augenblick nicht möglich, ein genügend detailliertes und vollständiges Standardangebot abzufassen.

Sollte in diesen Dokumenten Information fehlen, dann fragt das BIPT, Ihren Ansprechpartner bei Proximus zu kontaktieren und auch das BIPT davon zu benachrichtigen.

Die Frist für die Vorkonsultation über die Standardangebote ist 4 Wochen und endet am 14. März 2019.

Dieser Schritt soll es dem BIPT ermöglichen, eine erste Reaktion mit etwaigen Anmerkungen von Begünstigten zu bekommen und zu prüfen, ob, aufgrund des Entwurfs des Standardangebots, eine formelle Entscheidung über den Entwurf mit Konsultation angefangen werden soll.

Den Befragten wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Betreff der Antwort mindestens den Verweis « CONSULT-2019-B1 » enthält und senden Sie dies an consult.sg@bipt.be.

Nach oben