Vor der Verkündung seines Urteils beschloss der Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorabentscheidungsfragen zur Auslegung der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen, vorzulegen
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