In den ihnen vom BIPT zugeteilten exklusiven Frequenzbändern können die Betreiber Verbindungen in Betrieb nehmen, ohne zuvor eine Genehmigung des BIPT für die Verbindung erhalten zu haben.
Derzeit sind die Gebühren pro Verbindung zu entrichten.
Um die Betreiber zu einer effizienteren Nutzung des Spektrums zu bewegen, wird vorgeschlagen, einen Gebührenmechanismus pro MHz für die exklusiven Frequenzbänder einzuführen.
Dieses Dokument ist nicht in Ihrer Sprache verfügbar. Sie können es jedoch in der folgenden Sprache einsehen: (FR, NL)
- FR: Dokument herunterladen "Proposition d’arrêté royal du 11 juillet 2023 concernant les redevances relatives aux bandes exclusives pour les faisceaux hertziens"
- NL: Dokument herunterladen "Voorstel van koninklijk besluit van 11 juli 2023 inzake de rechten betreffende de exclusieve banden voor de straalverbindingen"