Vereinbarung zwischen den Verwaltungen Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz betreffend die Frequenznutzung und Frequenzkoordination in den Grenzregionen für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste im Frequenzband 703-1437/758-1518 MHz erbringen können, Maisons-Alfort, 23. Mai 2017
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