Vereinbarung zwischen den Verwaltungen Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz betreffend die Frequenznutzung und Frequenzkoordination in den Grenzregionen für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in den Frequenzbändern 1920-1980/2110-2170 MHz erbringen können, Brüssel, 22. November 2017
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