Vereinbarung zwischen den Verwaltungen Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz betreffend die Frequenznutzung und Frequenzkoordination in den Grenzregionen für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste in den Frequenzbändern 703-733/758-788 MHz erbringen können, Maisons-Alfort, 23. Mai 2017
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