Vereinbarung zwischen den Verwaltungen Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, der Niederlande und der Schweiz betreffend die Frequenzplanung und Frequenzkoordination in den Grenzregionen für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste im Frequenzband 790-862 MHz erbringen können, Brüssel, 22. November 2017
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