Zugunsten aller beteiligten Parteien hat das BIPT ein Dokument erstellt, worin die wichtigsten gesetzlichen Verpflichtungen, die auf die audiovisuellen Mediendienste in der Region Brüssel-Hauptstadt zutreffen, zusammengefasst werden.
Das Dokument ist basiert auf dem Gesetz vom 5. Mai 2017 über die audiovisuellen Mediendienste in Brüssel.
Dieses Dokument ist nur zu Informationszwecken erstellt und soll nicht als bindender Standpunkt oder als eine Interpretation des Gesetzes durch das BIPT betrachtet werden.
Bei Fragen über die Regulierung audiovisueller Mediendienste im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt wenden Sie sich bitte an das BIPT.