• Erledigte Zuweisungsverfahren

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    Diese Rubrik bezieht sich auf die erledigten Verfahren für Zuweisung von Nutzungsrechten.
  • Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen

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    Das BIPT hat Vereinbarungen über die Koordinierung an den Grenzen für die Frequenzbänder getroffen, die für Mobilfunknetze genutzt werden.
  • Nummern erhalten und verwalten

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    Endnutzer bekommen Zugang zu Telekommunikationsdiensten über Nummern. Deshalb ist die Erstellung eines effizienten Nummerierungsplans ein maßgeblicher Faktor für die Qualität und den Erfolg der Telekommunikationsdienste.
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Angebote vergleichen

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    Für die Festnetztelefonie benötigen Sie einen Verbindungsanbieter und einen Festnetztelefondienstanbieter (Anrufe).
  • Qualitätsindikatoren

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    Welche Art von Kundendienst brauche ich? Wo finde ich relevante/nützliche Information? Soll die Verbindung immer zur Verfügung stehen? Achtung: Die Anbieter binden sich dazu, die größten Anstrengungen zu machen, aber überprüfen Sie doch die versprochene Qualität und kontrollieren Sie, ob Ihr Anbieter Verpflichtungen mit Bezug auf die Beseitigung von Störungen eingeht.
  • Zustellung

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    Die Postsendungen werden zu Hause oder postlagernd zugestellt. Die postlagernde Zustellung ist gebührenpflichtig, außer für Blindensendungen und damit gleichgesetzte Postsendungen.
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
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