• Nummernübertragbarkeit

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    Nummernübertragbarkeit
  • Verhandlung mit SMP-Betreibern

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    Ein Betreiber kann den Zugang mit anderen Betreibern in der gesamten Europäischen Union frei verhandeln. Dies bedeutet, dass Betreiber eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzes verpflichtet sind, mit Betreibern, die einen entsprechenden Antrag stellen, im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste nach Treu und Glauben über eine Zusammenschaltungsregelung zu verhandeln.
  • Angebote vergleichen

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    Für die Festnetztelefonie benötigen Sie einen Verbindungsanbieter und einen Festnetztelefondienstanbieter (Anrufe).
  • Telefonverzeichnisse / Telefonauskunft

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    Die Rechtsvorschriften über Verzeichnisse sind hauptsächlich enthalten in Artikel 45 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation vom 13. Juni 2005; die grundlegenden Rechtsvorschriften über die Auskunftsdienste sind in Artikel 46 des Gesetzes.
  • Rechte und Pflichten

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    Im Allgemeinen muss ein Anbieter alle anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, wie sie im Gesetz über die elektronische Kommunikation (GEK) und seinen Ausführungserlassen definiert sind.
  • Qualitätsindikatoren

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    Welche Art von Kundendienst brauche ich? Wo finde ich relevante/nützliche Information? Soll die Verbindung immer zur Verfügung stehen? Achtung: Die Anbieter binden sich dazu, die größten Anstrengungen zu machen, aber überprüfen Sie doch die versprochene Qualität und kontrollieren Sie, ob Ihr Anbieter Verpflichtungen mit Bezug auf die Beseitigung von Störungen eingeht.
  • Radare

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    Ein Radar ist ein System, das mithilfe von Funkwellen die Anwesenheit von Objekten (Zielen) in der Luft, an Land oder auf See erkennt.
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Kontrollen / Störungen

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" beauftragt. Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden.
  • Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
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