Ab dem Inkrafttreten des Brexits, d. h. ab dem 1. Januar 2021, gilt der EU-Rechtsrahmen, der zu niedrigen Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene führt, nicht mehr für die Anrufen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Dies kann zu höheren Anrufzustellungsentgelte auf der Vorleistungsebene für Anrufe aus der EU nach dem Vereinigten Königreich führen.