• Beschluss vom 25. Januar 2022 über die Zuweisung eines Bereichs geografisch nicht gebundener Nummern für nicht interpersonelle Kommunikationsdienste in der gesamten Europäischen Union

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Das BIPT weist den Rufnummernbereich 077 als den Rufnummernbereich aus, der gemäß Artikel 11 Absatz 2 Nummer 1 des GEK für die weltweite Nutzung vorzusehen ist.
  • Beschluss vom 25. Januar 2022 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem BIPT gemeinten Kollegiums für das Jahr 2022

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Dieser Beschluss hebt den Beschluss des Rates des BIPT vom 7. Januar 2021 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem Belgischen Institut für Post- und Telekommunikationsdienste gemeinten Kollegiums für das Jahr 2021 auf.
  • Direkte Anrechnung von Drittanbieterdiensten

    Seiten
    Ihre Einkäufe oder Abonnements, die Sie auf M-Commerce-Websites oder -Anwendungen tätigen, werden möglicherweise auf Ihre Rechnung übertragen. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Problemen an Ihren Anbieter.
  • Familie mit mäßigen Bedürfnissen

    Seiten
    Wenn sich die Bedürfnisse auf alle vier Telekommunikationsdienste konzentrieren, ist ein 4-Play-Paket fast unvermeidlich, aber es ist immer möglich, eine gemischte Lösung zu schaffen.
  • Konsultation über den Entwurf eines Vorschlags für einen Königlichen Erlass zur Abänderung von Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze sowie des Anhangs des Königlichen Erlasses vom 16. April 1998 über Satellitenerdfunkstellen

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Der Vorschlag für einen Königlichen Erlass zielt darauf ab, Anhang 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Dezember 2009 und den Anhang des Königlichen Erlasses vom 16. April 1998 gemäß Artikel 13/1, § 2 des Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation zu ändern.
  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Die allgemeine Zuständigkeit der Regionen, welche die Regelung des Umweltschutzes bezweckt, umfasst ebenfalls die Zuständigkeit, Maßnahmen zu nehmen, um die mit den nichtionisierenden Strahlungen verbundenen Risiken zu verhüten und zu beschränken. Demzufolge werden die von den Betreibern einzuhaltenden Strahlungsnormen (Höchstemissionsnormen) von den Regionen festgelegt. Die Mobilfunkbetreiber sind verpflichtet, diese Strahlungsnormen einzuhalten, und zwar ungeachtet der von ihnen benutzten Technologie. 

    Die Regionen kontrollieren vor Ort auch, ob die von ihnen festgelegten Strahlungsnormen eingehalten werden. 

    Möchten Sie Auskünfte erhalten oder Strahlungsmessungen beantragen, dann bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden in Ihrer Region:

    • Region Brüssel-Hauptstadt
      Leefmilieu Brussel / Bruxelles Environnement
      Tel. 02 775 75 75
       
    • Flämische Region
      Departement Omgeving van de Vlaamse Overheid
      Tel. 02 553 11 31
    • Wallonische Region
      Institut scientifique de service public
      Tel. 04 229 82 35 (info-ISSEP 

  • FAQ

    Die meisten großen Hersteller vermarkten kompatible Telefone, aber die Mehrheit der belgischen Nutzer verfügt nicht über ein solches Gerät. Um 5G benutzen zu können, soll man sich in der Regel ein neues Gerät kaufen.

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    Auf Bitten der Region Brüssel-Hauptstadt untersuchte das BIPT schon September 2018 welche Strahlungsnormen für den Ausbau der 5G-Mobilfunknetze benötigt werden. Der technische Bericht über die Wirkung der jetzigen Brüsseler Strahlungsnormen auf den Ausbau der Mobilfunknetze schlussfolgerte, dass in Anbetracht der erwarteten Steigerung des Datenverkehrs und eines gewünschten 5G-Ausbaus, diese Normen angepasst werden sollen. Der Bericht betraf den 5G-Ausbau, aber warnte ebenfalls vor der Tatsache, dass auch 4G-Netze mit der Zeit drohen überlastet zu werden. Dies wurde in einer Studie vom 8. März 2021, in der das BIPT die Risiken einer Überlastung der 4G-Netze in drei Großstädten vorhersagt, bestätigt:

    • Laut der Studie ist eine signifikante Überlastung der 4G-Netze in Antwerpen nicht zu fürchten.
    • In Lüttich können künftighin die 4G-Netze zu Spitzenzeiten teilweise überlastet sein. 
    • In Brüssel können laut der Studie in Zukunft die 4G-Netze zu Spitzenzeiten stark überlastet sein.

  • FAQ

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

    5G erhöht die Kapazität der Mobilfunknetze weiterhin, somit der sich immer noch stark steigernde mobile Datenverkehr problemlos verarbeitet werden kann.

    Daneben unterstützt 5G das Internet der Dinge und neue Anwendungen in zum Beispiel der Automobilindustrie, Gesundheitsversorgung und im Bereich der Medien und dem Entertainment.

    Mit 5G können die Möglichkeiten von Mobilfunknetzen weiterhin verbessert werden. Die drei wichtigsten Elemente sind hierbei:

    • eine Erhöhung der Datengeschwindigkeit pro Nutzer und eine Erhöhung der Kapazität von Mobilfunknetzen, um die zukünftige Steigerung des Datenverkehrs verarbeiten zu können. Das wird zu besseren Nutzererfahrungen Anlass geben und ermöglicht Anwendungen, die höhere Geschwindigkeiten benötigen, wie Ultra-High Definition Video, Erweiterte Realität (Augmented Reality) und Virtuelle Realität (Virtual Reality) ...;
    • eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Latenz. Dies erlaubt die Entwicklung innovativer Dienste, für welche die Reaktionsgeschwindigkeit sehr wichtig ist, zum Beispiel Autonomes Fahren;
    • eine Erhöhung der Anzahl von Geräten, die in einem bestimmten Gebiet verbunden werden können. Dies stimuliert die Zunahme des Internets der Dinge, was zu einer effizienteren Verwaltung und Einhaltung in diversen Bereichen, aber auch in Ihrem Haushalt (Smart Home Systeme, Smart Ports, Smart Farming ...) führen kann.

  • FAQ

    Dezember 2020 aktivierte Proximus 5G im Spektrum, wofür vorläufige Nutzungsrechte erworben wurden an einigen Stellen.

    Daneben benutzt Proximus für sein April 2020 lanciertes „5G-Light“-Produkt die Frequenzbänder, die in der Vergangenheit schon aufgrund seiner 3G-Genehmigung Proximus zugeteilt worden waren, d.h. das 2100-MHz-Band. Infolge des Grundsatzes der Technologieneutralität (von Europa aus verordnet) können die Betreiber, die Nutzungsrechte innerhalb eines bestimmten Frequenzbands bekommen haben, frei wählen, welche Technologie sie nutzen. Die Demarche von Proximus war in dieser Hinsicht denn auch ganz legal. Der zugehörige Tarifplan wurde Mobilus 5G Unlimited genannt und wurde für 49,99 EUR/Monat angeboten. Es werden Download-Geschwindigkeiten geboten, die um 30% höher sind als 4G.
    Auch mit dem 5G-light Produkt muss Proximus nach wie vor die jetzigen Strahlungsnormen einhalten.

    Ab Dezember 2021 nimmt Telenet sein 5G-Mobilfunknetz schrittweise in Betrieb.

    Die ersten 5G-Gebiete befinden sich in der Umgebung von Löwen, Antwerpen und an der Küste. Kunden mit einem 5G-Smartphone und einem ONE-, ONEup-, KLIK- und KING- oder KONG-Business-Abonnement werden die ersten sein, die von den Vorteilen dieser neuen Technologie profitieren. Die anderen Mobilfunkprodukte von Telenet, Telenet Business und BASE, werden im Frühjahr 2022 folgen. In den folgenden Jahren wird dann das 5G-Netz ausgebaut.

    Zurzeit werden auch mittels 5G-Testgenehmigungen 5G-Tests durchgeführt.

    Alles, was Sie über 5G wissen sollten

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