Dieser Beschluss ist eine Durchführungsmaßnahme der KRK-Entscheidung vom 29. Juni 2018 über die Analyse der Breitband- und Fernsehfunkmärkte in Bezug auf den Teil, der in die Zuständigkeit des BIPT fällt. In diesem Beschluss überarbeitet und aktualisiert das BIPT die Tarife, die den alternativen Betreibern für den Zugang zum Bitstream GPON-Netz von Proximus angerechnet werden. Es handelt sich unter anderem, um die einmaligen Tarife bezüglich der Aktivierung oder der Migration einer Leitung und die Garantien in Bezug auf die Reparatur („ISLA Repair“).

Der vollständige Verlauf des Prozesses im Zusammenhang mit der Annahme dieser Entscheidung finden Sie hier.
 

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