Diese Entscheidung der KRK (und das Korrigendum) kommt zu dem Schluss, dass Proximus, Telenet, Brutélé und Nethys über eine beträchtliche Marktmacht auf den Großkunden-Breitband- und Fernsehmärkten verfügen. Daher werden ihnen eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt, insbesondere die Verpflichtung, ihre Netze für konkurrierende Anbieter zu öffnen. 

Gegen diese Entscheidung legten Telenet, Brutélé und Nethys Berufung ein. Diese Rechtsmittel wurden vom Brüsseler Berufungsgericht am 4. September 2019 abgewiesen.

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