In seinem Beschluss vom 24. Mai 2022 wirft das BIPT dem Betreiber SEWAN vor, das Register der gebührenpflichtigen Nummern, anhand dessen die Verbraucher die Dienstanbieter identifizieren können, die gebührenpflichtige 070X- und 090X-Nummern verwenden, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben.

Für den festgestellten Verstoß verhängt das BIPT gegen SEWAN Belgium eine Geldbuße von 85 000 EUR.

Update:

  • Mit seinem Urteil vom 8. März 2023 bestätigt der Märktegerichtshof den Verstoß, hebt aber den Beschluss des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 teilweise auf, da dieser SEWAN eine Geldbuße auferlegt, deren Betragsfestsetzung nicht ausreichend begründet ist. Der Märktegerichtshof verweist die Sache zur erneuten Entscheidung über diesen Betrag an den Rat des BIPT zurück. 
  • BIPT senkt die über Sewan verhängte Geldbuße auf 17.950 EUR nach dem Urteil des Märktehofs vom 8. März 2023.

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