Das BIPT wirft dem Betreiber Sewan vor, das Register der gebührenpflichtigen Nummern, anhand dessen die Verbraucher die Dienstanbieter identifizieren können, die gebührenpflichtige 070X- und 090X-Nummern verwenden, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben.

Für den festgestellten Verstoß verhängt das BIPT gegen Sewan Belgium eine Geldbuße von 85 000 EUR.

Update:

  • In seinem Beschluss vom 24. Mai 2022 wirft das BIPT dem Betreiber Sewan vor, das Register der gebührenpflichtigen Nummern, anhand dessen die Verbraucher die Dienstanbieter identifizieren können, die gebührenpflichtige 070X- und 090X-Nummern verwenden, nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zu haben. Für den festgestellten Verstoß verhängt das BIPT gegen Sewan Belgium eine Geldbuße von 85.000 EUR.
  • Mit seinem Urteil vom 8. März 2023 bestätigt der Märktegerichtshof den Verstoß, hebt aber den Beschluss des Rates des BIPT vom 24. Mai 2022 teilweise auf, da dieser SEWAN eine Geldbuße auferlegt, deren Betragsfestsetzung nicht ausreichend begründet ist. Der Märktegerichtshof verweist die Sache zur erneuten Entscheidung über diesen Betrag an den Rat des BIPT zurück. 
  • In seinem Beschluss vom 4. Juli 2023 setzte das BIPT die gegen Sewan verhängte Geldbuße nach dem Urteil des Märktegerichtshofs vom 8. März 2023 auf 17.950 EUR herab.
  • In seinem Urteil vom 20. März 2024 verwirft der Märktegerichtshof den erschwerenden Umstand in dem Beschluss vom 4. Juli 2023 (Kenntnis der neuen Vorschriften durch Sewan) und setzt die Geldbuße auf den Grundbetrag herab.
     


 

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