Am 23. August 2022 belegte das BIPT Telenet mit einer Buße, weil es keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz eines seiner Standorte vor dem Sturm Eunice und zur Sicherung des physischen Zugangs zu diesem Standort getroffen hatte.
Telenet stellte gegen diesen Beschluss einen Antrag auf Nichtigerklärung beim Märktehof.
Im Urteil vom 10. Mai 2023 bestätigt der Märktehof die Aufgabe des BIPT, sicherzustellen, dass die Sicherheit der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste der Betreiber weiterhin tatsächlich gewährleistet ist.
Das BIPT kann in diesem Rahmen fordern, dass ein versagender Betreiber die geschickten Maßnahmen trifft, und es kann auch Bußen belegen.
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