Mit diesem Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass der erste Beschluss des Rates des BIPT (Beschluss vom 24. Mai 2022), in der Sewan wegen der Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften bezüglich des Registers der gebührenpflichtigen Nummern eine Geldbuße auferlegt wurde, in allen seinen Teilen außer der Höhe der Geldbuße endgültig ist.
Mit demselben Urteil entscheidet der Märktegerichtshof über den zweiten Beschluss des BIPT (der Beschluss vom 4. Juli 2023), in der die Höhe der Geldbuße für Sewan nach dem Urteil des Märktegerichtshofs vom 8. März 2023 neu festgelegt wird.
Das Gericht verwirft die Erhöhung des Betrags wegen erschwerender Umstände und setzt die Geldbuße auf ihren Grundbetrag herab.
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