• Internationales Anrufen & Simsen

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    Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen € 0,23 pro Minute und € 0,07 pro SMS nicht überschreiten. Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Zustellung

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    Die Postsendungen werden zu Hause oder postlagernd zugestellt. Die postlagernde Zustellung ist gebührenpflichtig, außer für Blindensendungen und damit gleichgesetzte Postsendungen.
  • Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Tarifpflichten. bpost wurde ursprünglich rechtmäßig als Anbieter der Universaldienstleistungen bis zum 31. Dezember 2018 benannt. bpost wird dann weiterhin auf der Grundlage eines Verwaltungsvertrags mit dem Staat für einen Zeitraum von fünf Jahren, d.h. bis zum 31.12.2023, den Universaldienst erbringen. So müssen die Tarife unter anderem bezahlbar, kostenorientiert, transparent, nicht diskriminierend und in ganz Belgien gleich sein.
  • Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Genehmigungsfreie Funknutzung

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    Damit diese Kommunikationsgeräte störungsfrei verwendet werden können, ist die Zuteilung einer spezifischen Frequenz an jeden Nutzer erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Zulassung beim BIPT beantragt werden. Aber bestimmte Anlagen sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
  • Qualität

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    Alle Anbieter von Postdiensten müssen einige Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem: Einhaltung der Grundanforderungen. Dies sind Bedingungen, die auferlegt werden, um die Vertraulichkeit der Briefpost, den Datenschutz und den Umweltschutz u.dgl.m. zu gewährleisten; Verbot, wissentlich Sendungen zu befördern oder zu verteilen, die an der Außenseite mit Angaben versehen sind, die überdeutlich sittenwidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; Ausarbeitung eines internen Beschwerdeverfahrens, das auf eine einfache, transparente und kostengünstige Weise, eine angemessene und zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglicht; Erteilung von Auskünften an die Benutzer und das Personal über das Rechtsbehelfsverfahren beim Ombudsdienst für den Postsektor und Bestimmung einer befugten Person für die Beziehungen mit dem Ombudsdienst für den Postsektor; Erkennbarmachung für die Bevölkerung der Personen, die adressierte Sendungen verteilen, und Anbringung eines Erkennungszeichens auf den Postsendungen (außer Zeitungen), anhand dessen der Anbieter des betreffenden Dienstes identifiziert werden kann.
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