• Beschluss des Rates des BIPT vom 10. Oktober 2019 über die Feststellung von Nichtkonformität des Kostenrechnungssystems für bpost für das Jahr 2016

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Gemäß Artikel 19 des Königlichen Erlasses vom 25. April 2014 fasst das BIPT den vorliegenden Beschluss, worin es eine Feststellung von Nichtkonformität an den Universaldienstanbieter richtet.
  • Gutachten vom 15. Mai 2019 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des NIS-Gesetzes, sowie bestimmter Vorschriften des Gesetzes „kritische Infrastrukturen"

    Veröffentlichungen › Gutachten -
    Gutachten des Rates des BIPT vom 15. Mai 2019 über den Entwurf eines Königlichen Erlasses zur Ausführung des NIS-Gesetzes, sowie bestimmter Vorschriften des Gesetzes „kritische Infrastrukturen"
  • Beschluss vom 11. Oktober 2019 über die Zusammensetzung des im Königlichen Erlass vom 5. Mai 2006 zur Festlegung eines Schlichtungsverfahrens vor dem BIPT gemeinten Kollegiums für das Jahr 2019

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Beschluss über die Zusammensetzung des Versöhnungskollegiums für das Jahr 2019.
  • Transparenz der Verträge

    Seiten
    Nach belgischem Recht sind den Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste bestimmte Transparenzverpflichtungen auferlegt; diese werden im Folgenden zusammengefasst. Für weitere Einzelheiten laden wir Sie ein, die Artikel 108 bis 112 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEK“) zu konsultieren.
  • Kündigung der Verträge

    Seiten
    Das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEK“) regelt die Kündigung von Verträgen zwischen Anbietern und ihren Kunden sowie die Migration von Kunden zwischen Anbietern. Ein Überblick über die einschlägigen Bestimmungen wird nachstehend gegeben.
  • Roaming im EWR

    Seiten
    Viele Bestimmungen gelten für das Roaming im EWR. Wenn Kunden Roamingdienste innerhalb des EWR nutzen, ist der geltende Tarif der nationale Endkundenpreis, d.h. der auf nationaler Ebene für abgehende Anrufe, gesendete SMS-Nachrichten (von und zu verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen innerhalb desselben Mitgliedstaates) und vom Kunden verbrauchte Daten angewandte Einheitstarif.
  • Pflichten der Wirtschaftsakteure

    Seiten
    Funkanlagen dürfen nur dann auf dem Markt bereitgestellt (d.h. zum Verkauf angeboten) werden, wenn sie entsprechend den grundlegenden Anforderungen entworfen und hergestellt wurden. Hersteller, Einführer und Händler haben jeweils Pflichten. Die Hersteller, Einführer und Händler müssen auch sicherstellen, dass sie für alle genehmigungspflichtigen Funkgeräte eine allgemeine Inhabergenehmigung erhalten haben.
  • Schnittstellenspezifikationen

    Seiten
    Funkanlagen dürfen in Belgien nur dann benutzt werden, wenn die technischen Eigenschaften den Eigenschaften, die in einer in Belgien erlaubten Luftschnittstellenbeschreibung aufgenommen sind, entsprechen.
  • Praktische Informationen

    Seiten
    Die Betreiber werden gebeten, auf der Website https://emergency.bipt.be, die Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter, die Anfragen - die im Falle von Schwierigkeiten bei der Identifizierung eines Anrufs auftreten können - von Notdiensten, die vor Ort Hilfe leisten bearbeiten können, einzugeben und zu aktualisieren.
  • Wirtschaftsregulierung des Telekomsektors

    Seiten
    Das BIPT strebt danach, einen wirksamen und nachhaltigen Wettbewerb zum Nutzen der Nutzer im Telekommunikationssektor zu fördern. Zu diesem Zweck werden in regelmäßigen Abständen Marktanalysen durchgeführt, indem die Intensität des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten bewertet wird, um festzustellen, ob diese ausreichend wettbewerbsfähig sind. Das BIPT untersucht beispielsweise das Verhalten der Nutzer und Anbieter, die Marktanteile, die Preise und die technologischen Entwicklungen.
Nach oben