Diese Änderungen gelten nur für Verkäufe von Gewerbetreibenden an Privatpersonen (B2C).
Dies gilt zum Beispiel für einen Online-Kauf eines belgischen Verbrauchers über eine chinesische Plattform.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich bei Ihrem Verkäufer erkundigen, ob die Mehrwertsteuer und Einfuhrzölle im Verkaufspreis enthalten sind. Prüfen Sie Ihre Bestellung und Ihre Rechnung!
Alles, was Sie über die neuen Mehrwertsteuerbestimmungen für E-Commerce wissen müssen (Informationen für Verbraucher in der EU).
Mehr erfahren (FÖD Finanzen):