Sie dürfen Ihr Modem wählen, um mit Ihrem Festnetz-Internet-Betreiber Verbindung zu machen, aber daran sind Bedingungen geknüpft: 

  • Das gewählte Modem muss die Spezifikationen Ihres Betreibers erfüllen;
  • Das Modem darf das Netz des Betreibers nicht beschädigen;
  • Das Modem muss regelmäßig aktualisiert werden.

Ihr Betreiber darf Ihr Modem verweigern oder die Verbindung sperren, wenn Ihr Modem unsicher ist. So vermeidet er Schaden am Netzwerk oder bei anderen Nutzern. Nach der Sperrung nimmt der Betreiber Kontakt mit Ihnen auf.

Alle belgischen Betreiber müssen den Gebrauch eines eigenen Modems gestatten und haben auch bereits alle Spezifikationen für die betreffenden Modems veröffentlicht: Telenet, Proximus, Orange (ganz unten), EDPnet, Mobile Vikings, Scarlet, Tchamba, Tadaam, Base, fastfiber,

Wahl eines eigenen Modems

Diese Modems (und Router) werden über verschiedene Kanäle erhältlich sein, sowohl online wie in Spezialgeschäften. Diese freien Modems/Router können sich von den vom Betreiber angebotenen Geräten unterscheiden, z.B. durch die Unterstützung einer neuen WLAN-Technologie, durch einen niedrigeren Stromverbrauch oder durch spezifische zusätzliche Funktionen.

Erkundigen Sie sich gut, bevor Sie ein eigenes Modem kaufen. Achten Sie auch darauf, dass das Modem, das Sie kaufen möchten, die richtige CE-Kennzeichnung trägt und von einer EU-Konformitätserklärung begleitet wird. So wissen Sie, dass das Gerät den europäischen Vorschriften mit Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entspricht.

Inbetriebsetzung Ihres eigenen Modems

Sie müssen auch selbst Ihr eigenes Modem in Betrieb setzen, ohne technische Unterstützung durch Ihren Internetanbieter.

Jeder Betreiber hat schon für den Anschluss Ihres eigenen Modems ein Verfahren entwickelt.  Deshalb können diese Verfahren je nach dem Betreiber unterschiedlich sein.

Für den Anschluss Ihres Modems brauchen Sie die Einstellungen. Der Betreiber muss die Einstellungen auf seiner Website veröffentlichen. Manche Hersteller von Modems haben diese Einstellungen in ihr Modem eingebaut, bei anderen Modems müssen Sie diese manuell eingeben.

Manche Einstellungen, wie Nutzernamen, Passwörter und Schlüssel sind für Sie, als Kunde, persönlich. Überdies braucht Ihr Betreiber Information von Ihnen, damit er das Modem aktivieren kann. So müssen dem Betreiber die Seriennummer/die MAC-Adresse des Modems mitgeteilt werden, was meistens über die Website gemacht werden kann. Anschließend muss das Modem eingestöpselt werden und kann es benutzt werden.  

Prüfung mit einem vorläufigen Modem

Manche Betreiber können Ihnen anfangs ein Modem des Betreibers bereitstellen, um den Breitbanddienst aktivieren zu können. Anschließend können Sie Ihr eigenes Modem anschließen und in Betrieb setzen. Danach behalten Sie das Modem des Betreibers bei Ihnen. Bei Schwierigkeiten mit Ihrer Breitbandverbindung kann Ihr Telekombetreiber Sie bitten, den Anschluss mit einem Modem des Telekombetreibers zu prüfen, wovon er sicher weiß, dass es funktioniert. Sollten Sie von Ihrem Betreiber kein Modem bekommen haben, dann kann es, gegen eine vorher bestimmte Gebühr oder nicht, Ihnen nachher zugeschickt werden. 

Ihr Betreiber bietet keine freie Wahl

Entspricht Ihr Modem den Vorschriften, aber Ihr Betreiber wirkt nicht mit? Schicken Sie dem Betreiber dann einen Brief oder eine E-Mail, worin Sie binnen einer bestimmten angemessenen Frist um eine Lösung bitten. Falls eine gute Lösung ausbleibt, können Sie sich für Vermittlung an den Ombudsdienst für Telekommunikation wenden. Melden Sie auch dem BIPT das Problem, so dass es überblicken kann, welche Betreiber die Vorschriften nicht einhalten.

Quellen

  • Beschluss Standort NTP

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