Obwohl die Mobilfunknetzabdeckung in Belgien sehr gut ist, ist das Signal der Mobilfunknetze im Innenbereich manchmal nicht so stark und manchmal sogar unzureichend, um ein Smartphone zu benutzen.

  • Sind Sie Privatkunde und haben Sie in Ihrer Wohnung Schwierigkeiten mobil anzurufen, benutzen Sie dann WLAN-Telefonie (VoWiFi) als alternative. Damit können Sie mit Ihrem Handy ohne Mobilfunksignal über die Festnetz-Internetleitung telefonieren und simsen. Falls diese Funktion in den Einstellungen von Ihrem Handy nicht verfügbar ist, gehen Sie dann mit Ihrem Betreiber nach, ob WLAN-Telefonie (VoWiFi) für Sie verfügbar ist. Mehr Informationen über WLAN-Telefonie finden Sie hier.
  • Als Geschäftskunde und bei größeren Gebäuden bietet WLAN-Telefonie keine optimale Lösung. Kontaktieren Sie deswegen Ihren Mobilfunkanbieter über die Installation aktiven Geräte. Achtung: Nur die Betreiber sind befugt, diese aktiven Geräte in den ihnen zugewiesenen Funkfrequenzbändern zu aktivieren. Die Installation einer Basisstation mit zusammenhängendem Antennensystem (auch DAS genannt) kann vielleicht schon von einem spezialisierten Dritten gemäß den BIPT-M-O DAS-Richtlinien geschehen.

! ACHTUNG: Auch für die Inbetriebnahme eines DAS-Systems ist die Zustimmung der Betreiber erforderlich, deren exklusive Frequenzen benutzt werden.

Achten Sie insbesondere für Installateure oder Hersteller auf, die den Eindruck wecken, die vorgeschlagene Lösung verstärke das Signal von mehreren Betreibern, ohne dass die Zustimmung der betreffenden Betreiber erforderlich ist. Die nachstehenden Argumente werden oft benutzt, aber sie sind falsch:

  • Die Ausrüstung wurde vom BIPT zertifiziert oder genehmigt (dies gehört nicht zur Aufgaben des BIPT)
  • Die betreffende Ausrüstung ist keine Funkanlage
  • Die betreffende Ausrüstung verteilt das Signal statt es zu verstärken
  • Ein DAS oder MO-DAS ist eine Anlage ohne Netz (ohne Kabelanschluss über den Glasfaser-Zugang der Betreiber) und braucht für die Inbetriebnahme keine Zustimmung der Betreiber
  • Es handelt sich um einen GSM-Verstärker des Typs DAS (passive Verstärkung), der sich von GSM-Repeatern (aktive Verstärkung) unterscheidet
  • …

Faktisch handelt es sich oft tatsächlich um Mobilfunksignal-Repeater. Die dürfen nicht ohne Zustimmung des/der Betreiber(s) verwendet werden. Im Zweifelsfall können Sie dem BIPT über die E-Mail-Adresse equipement@BIPT.be etwaige Angebote zur Kontrolle vorlegen.

Mobilfunkrepeater: notwendige Betreiberzustimmung!

Es werden, z. B. online, auch Geräte zur Verstärkung eines schwachen Mobilfunksignals angeboten. Sie werden unter Bezeichnungen wie „GSM-Signalverstärker“, „Mobilfunk-Booster“, „GSM-Repeater“... verkauft. Achtung: Diese Mobilfunk-Verstärker sind nicht mit den bekannteren Wi-Fi-Verstärkern, die „Wi-Fi-Repeater“ oder „Wi-Fi-Booster“ genannt werden, zu verwechseln.

Alle diese Mobilfunksignalverstärker nutzen die Frequenzen der Mobilfunkbetreiber. Solche Geräte nehmen das Mobilfunksignal von außen auf und „wiederholen“ es, um eine bessere Abdeckung im Innenbereich zu erreichen. Die Mobilfunkbetreiber sind jedoch die Einzigen, die über die ihnen zugewiesenen Frequenzen verfügen. Nur sie dürfen diese Frequenzen für den Ausbau ihres Netzes, das sie für ihre Kunden in einem guten Betriebszustand halten müssen, nutzen. Das bedeutet auch, dass ihr Netz unter keinen Umständen Störungen bei anderen Nutzern verursachen darf. Nicht zugelassene Repeater können schädliche Störungen verursachen.

Das BIPT (das die Funkfrequenzen ständig überwacht) verfügt über die Mittel, illegale Mobilfunk-Repeater zu lokalisieren und zu beschlagnahmen.

GSM-Repeater dürfen nicht ohne Genehmigung des Betreibers  dessen Funkfrequenzen verstärkt werden, verwendet werden. Achten Sie auch darauf, dass diese Art von angebotenen Repeatern das Signal von mehreren Betreibern verstärken können. In dem Fall sollen Sie also die Genehmigung von alle betreffenden Betreibern bekommen.

Es sind also nur Repeater erlaubt, die von den Betreibern oder auf deren Verantwortung installiert wurden.

Wenn Sie einen Repeater gekauft und ohne Rücksprache mit dem/den betreffenden Betreiber(n) aktiviert haben, handeln Sie illegal: Sie müssen den Repeater sofort außer Betrieb nehmen und unbrauchbar machen.

Wi-Fi-Verstärker sind erlaubt.

Im Gegensatz zu mobilen Repeatern sind Wi-Fi-Verstärker erlaubt. Der Wi-Fi-Repeater nimmt das drahtlose Wi-Fi-Signal auf und dupliziert das Wi-Fi-Netz. Weitere Informationen zur Verstärkung Ihres Wi-Fi-Signals für besseres Internet finden Sie hier. 

Um die Installation illegaler Geräte zu vermeiden, wenden Sie sich vor dem Kauf und der Installation an Ihren Betreiber. Geben Sie Ihrem Betreiber einen Überblick über die Probleme, die Sie haben (genaue geografische Lage, Zeiten, zu denen die Probleme auftreten ...). Der Betreiber wird Ihnen mitteilen können, ob Ihr Empfang durch ein vorübergehendes Problem gestört ist oder ob er sein Netz in naher Zukunft anpassen wird. Erforderlichenfalls wird Ihnen Ihr Betreiber eine oder mehrere Lösungen für die Probleme vorschlagen, auf die Sie stoßen.

Der Nutzer muss sich auch immer vergewissern, dass die nicht über den Betreiber erworbenen Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Funkanlagen, die auf dem Markt angeboten werden, müssen in jedem Fall die CE-Kennzeichnung tragen und von einer EU-Konformitätserklärung begleitet werden. Eine korrekte CE-Kennzeichnung sieht wie folgt aus: CE marking

Dürfen Mobilfunk-Repeater verkauft werden?

Ja, wenn die zum Verkauf angebotenen Geräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (siehe oben), der Händler über eine besondere Genehmigung, nämlich eine „allgemeine Inhabergenehmigung“, verfügt, er diese Geräte an die Mobilfunkbetreiber, an andere Händler, die wie er selbst im Besitz einer allgemeine Inhabergenehmigung sind, oder an einen Nutzer verkauft, der nachweisen kann, dass er die Zustimmung der betreffenden Betreiber hat.

Ist der Einsatz von Mobilfunk-Repeatern erlaubt?

GSM-Repeater nutzen Frequenzen, die ausschließlich Mobilfunkbetreibern zugewiesen sind, und dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers installiert werden, der die Nutzungsrechte für die Frequenzen besitzt. Wenn also ein GSM-Repeater in Betrieb genommen wird, der die Signale aller Mobilfunknetzbetreiber überträgt, muss die Einwilligung aller betroffenen Betreiber eingeholt werden.

Außerdem müssen die verwendeten Geräte den Vorschriften entsprechen. Dem Repeater muss eine EU-Konformitätserklärung beiliegen, die Verpackung und das Gerät müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, die Verpackung muss außerdem den Hinweis „  Beschränkungen oder Vorschriften in BE“ tragen und die Bedienungsanleitung muss in den drei Landessprachen einen Hinweis darauf enthalten, dass die Nutzung einem Nutzungsrecht unterliegt.

Die Gebrauchsanweisung muss auch die von der Funkanlage verwendeten Frequenzbänder und die maximale Sendeleistung enthalten.

Kontaktstellen für den Betreiber BASE Orange Proximus
  Rufen Sie über eine Nicht-BASE-Nummer an? Bitte rufen Sie 0800 66 311. Private Kunden: 02 745 95 00
oder 5000.
Private Kunden: 0800 33 800.
  Rufen Sie über einer BASE-Nummer an? Bitte rufen Sie 1999. Geschäftskunden: 0800 95 96 2
oder 5995.
Geschäftskunden: Kontaktieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder senden Sie ein E-Mail indoor.intake@proximus.com

 

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