Was ist die DSA-Verordnung?

Die DSA-Verordnung (Digital Services Act) vom 19. Oktober 2022 führt harmonisierte Vorschriften ein, um ein sicheres, berechenbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld für Nutzer zu schaffen. Mit der DSA-Verordnung werden Grundrechte, wie das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, auf unternehmerische Freiheit, auf Nichtdiskriminierung und die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus garantiert. Die DSA-Verordnung legt deshalb für die Anbieter von Vermittlungsdiensten Transparenz- und Sorgfaltspflichten fest, so dass die Nutzer ihre Dienste nutzen können, ohne dabei rechtswidrigen Inhalten ausgesetzt zu werden und wobei ihre Grundrechte geschützt werden.

Die DSA-Verordnung zielt nicht darauf ab, für spezifische Online-Inhalte zu gelten, noch sie als rechtswidrig oder rechtmäßig zu bezeichnen. Das wird direkt von den belgischen Gesetzgebungen, die jedem einschlägigen Gebiet inhärent sind, geregelt (zum Beispiel die Rechte des geistigen Eigentums, die Vorschriften in Bezug auf Fernabsatz, Finanzen oder Kredite, Produktsicherheit, die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste, die Bekämpfung von Terrorismus und Straftaten, der Schutz personenbezogener Daten, die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, Wettbewerb und unlautere Geschäftspraktiken, Fragen in Bezug auf die öffentliche Gesundheit (insbesondere in Zusammenhang mit Online-Werbung und -Verkauf von Arzneimitteln), usw.).

Die DSA-Verordnung ist eine europäische Verordnung, d.h. sie gilt unmittelbar seit dem Inkrafttreten am 17. Februar 2024, ohne Umsetzung in belgische Gesetzgebung.

Online-Vermittlungsdienste

Wer sind die Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten

Die DSA-Verordnung visiert spezifisch von Anbietern von Vermittlungsdiensten angebotene Online-Dienste an. Es handelt sich um:

  • Dienste einer „reinen Durchleitung“, wie Internetanbieter, Internet-Austauschknoten, drahtlose Zugangspunkte, virtuelle private Netze, usw.;
  • Caching-Leistungen, wie DNS-Dienste und DNS-Resolver, usw.;
  • Hostingdienste, wie Cloud-Computing-Dienste, Web-Hosting-Dienste, Online-Plattformen, Online-Marktplätze, große Suchmaschinen, soziale Medien, usw.

Diese Verordnung gilt für alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, die Nutzern in der Europäischen Union Dienste anbieten, unabhängig vom Niederlassungsort des Anbieters der Online-Vermittlungsdienste.

Die DSA-Verordnung regelt die Haftung von Anbietern von Online-Vermittlungsdiensten und erlegt ihnen die Verpflichtung auf, sorgfältig zu handeln. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen unterliegt einer Beaufsichtigung. Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten, die die Vorschriften nicht befolgen, können sanktioniert werden.

Verpflichtungen der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten

Alle Anbieter von Online-Diensten müssen eine Reihe von grundlegenden Vorschriften einhalten. Daneben gelten zusätzliche Vorschriften für Anbieter von Hostingdiensten, Online-Plattformen, Online-Marktplätzen, sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Suchmaschinen. Die in der DSA-Verordnung auferlegten Verpflichtungen gelten also graduell für alle oder ein Teil der Diensteanbieter, je nach ihrer Art und/oder ihrem „Umfang“. Die ausführliche Übersicht über die Verpflichtungen finden Sie hier.

Überwachung und Durchsetzung der DSA-Verordnung

Behörden, die für die Einhaltung der DSA-Verordnung zuständig sind  
Im Rahmen dieser Verordnung benennt jeder europäische Mitgliedstaat für die Überwachung eine oder mehrere  Behörden.
Weil die Anwendung der DSA-Verordnung mehrere Zuständigkeiten auf föderale Ebene und auf Gemeinschaftsebene betrifft, werden in Belgien 4 zuständige Behörden benannt.

Die DSA-Verordnung erfordert auch, dass für jeden Mitgliedstaat ein nationaler Koordinator benannt wird. Aufgrund der belgischen Zuständigkeitsverteilung muss dies über ein zwischen der Föderalbehörde und den Gemeinschaften geschlossenes Zusammenarbeitsabkommen geregelt werden. Dieses Abkommen wird zurzeit vom föderalen Parlament und von den Parlamenten der Gemeinschaften bekräftigt und benennt das BIPT als nationalen Koordinator.

Dieses Abkommen legt auch die Art und Weise fest, wie die zuständigen Behörden, worunter der Koordinator, für die Ausführung der DSA-Verordnung konkret zusammenarbeiten.

Rolle der zuständigen Behörden

Abhängig von ihren jeweiligen Zuständigkeiten sind die zuständigen Behörden (BIPT, VRM, CSA und Medienrat) mit der konkreten Ausführung der DSA-Verordnung und mit ihrer Einhaltung durch die in Belgien niedergelassenen Anbieter oder die Anbieter, die dort ihren gesetzlichen Vertreter benennt haben, beauftragt. Jede zuständige Behörde behandelt inhaltlich die Angelegenheiten, die aufgrund der belgischen Zuständigkeitsverteilung unter ihre Zuständigkeit fallen. Konkret wird jede Regulierungsbehörde Zuwiderhandlungen, die sich in ihrem Hoheitsgebiet oder in Angelegenheiten wofür sie zuständig ist, ergeben, verfolgen.

Um seine Aufträge zu einem guten Abschluss zu bringen, verfügt das BIPT über die erforderlichen Zuständigkeiten, um zum Beispiel die vertrauenswürdigen Hinweisgeber zu zertifizieren, im Falle eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die DSA-Verordnung Untersuchungen einzustellen oder einen Anbieter zu zwingen, seine Verpflichtungen zu erfüllen und um überdies nötigenfalls Sanktionen aufzuerlegen (worunter Geldbußen, die sich auf 6 % des weltweit erzielten Umsatzes belaufen können).
Bei sehr ernsthaften Schaden kann eine zuständige Behörde unter anderem auch unmittelbare Maßnahmen auferlegen.

Rolle des Koordinators für digitale Dienste

Als Koordinator ist das BIPT für die Koordination auf nationaler Ebene für alle Angelegenheiten, die mit der Überwachung und Durchsetzung der Verordnung im Zusammenhang stehen, verantwortlich und es trägt zu der tatsächlichen und einheitlichen Überwachung und Durchsetzung der Verordnung in der ganzen Europäischen Union bei. Als einzige Kontaktstelle hat es die Aufgabe, für die reibungslose Übermittlung von Informationen zu den anderen zuständigen Behörden, den Koordinatoren der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dem Europäischen Gremium für digitale Dienste, der Europäischen Kommission und den Anbietern von Vermittlungsdiensten zu sorgen. Der Koordinator ist auch mit dem Empfang von Beschwerden von Nutzern von Vermittlungsdiensten, Anträgen auf Zertifizierung und Zulassung (vertrauenswürdige Hinweisgeber, außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, Forscher) und mit der Zentralisierung der Informationen über Anordnungen durch belgische Behörden an einen Diensteanbieter, Online-Inhalte zu entfernen, beauftragt.

Schließlich gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste und der Europäischen Kommission im Rahmen der Verfahren, die die Kommission hinsichtlich der Online-Plattformen und großen Online-Suchmaschinen, die eine durchschnittliche monatliche Zahl von mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU haben, einrichtet (Beispiele sind TikTok, Instagram, Facebook, Google, X, Snapchat, Amazon, usw.).
Obwohl die Überwachung und Durchsetzung der zusätzlichen Verpflichtungen, die spezifisch den als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannten Akteuren auferlegt werden, der Kommission zufallen, kann sie die Amtshilfe eines nationalen Koordinators oder mehrerer nationaler Koordinatoren für digitale Dienste anrufen. Letztere können im Gegenzug jede zuständige Behörde, deren Beitrag sie als notwendig ansehen, in Anspruch nehmen. Die zusätzlichen Verpflichtungen mit Bezug auf diese sehr großen Plattformen und Suchmaschinen beziehen sich insbesondere auf die Maßnahmen, die zum Zweck haben, systemische Risiken zu mindern. Es handelt sich dabei um die Risiken, die auf die Gestaltung oder Funktionsweise ihrer Dienste zurückzuführen sind und die für die Gesellschaft oder für die Bürger schädlich sein können.  Supervision of the designated very large online platforms and search engines under DSA | Shaping Europe’s digital future (europa.eu)

Andere Spieler in der DSA-Verordnung

Vertrauenswürdige Hinweisgeber

Vertrauenswürdige Hinweisgeber sind unabhängige Organisationen, die rechtswidrige Inhalten erkennen, feststellen und Online-Plattformen melden.
Online-Plattformen müssen die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern eingereichten Meldungen vorrangig bearbeiten.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber widmen sich spezifischen Inhalten (Diskriminierung, Hassrede, Rassismus, sexuell grenzüberschreitendes Verhalten, usw.).
Im Rahmen der DSA-Verordnung können solche Organisationen einen Antrag auf Anerkennung als vertrauenswürdigen Hinweisgeber stellen. Belgische Organisationen, die als vertrauenswürdigen Hinweisgeber anerkannt werden wollen, beantragen dies beim BIPT. Falls sie die Bedingungen erfüllen, wird dieser Status ihnen vergeben werden. Jedoch kann nicht jedermann den Status des vertrauenswürdigen Hinweisgebers bekommen (mehr Informationen darüber auf der Seite „Vertrauenswürdiger Hinweisgeber“).

Zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen

Diese Streitbeilegungsstellen behandeln die Streitigkeiten zwischen den Nutzern und den Online-Plattformen. Sie bilden, außer dem internen Beschwerdeverfahren der Online-Plattform und der Klage vor Gericht, eine zusätzliche Möglichkeit, Streitigkeiten zu behandeln.

Damit sie im Rahmen der DSA-Verordnung auftreten kann, muss eine Streitbeilegungsstelle beim Koordinator des Landes, wo sie niedergelassen ist, eine Zertifizierung beantragen. In Belgien ist das das BIPT. Falls die Streitbeilegungsstelle die Bedingungen erfüllt, wird sie den Status bekommen.

Die Online-Plattformen müssen ihre Nutzer über das Bestehen dieser alternativen Form von Streitbeilegung informieren.

Zugelassene Forscher

Forscher, die sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen untersuchen, können Zugang zu den Daten dieser Plattformen beantragen. Ihre Forschungsarbeit muss zum Zweck haben, zur Aufspürung, zur Ermittlung und zum Verständnis systemischer Risiken oder zur Bewertung der Angemessenheit, der Wirksamkeit und der Auswirkungen der von den Online-Plattformen ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen beizutragen.
Dazu stellen sie beim BIPT einen Antrag. Falls sie die Bedingungen erfüllen, werden sie als „zugelassene Forscher“ anerkannt werden.

Nutzer

Nutzer, die rechtswidrige Inhalte bemerken, können sie den betreffenden Anbietern von Online-Diensten melden. Wenn es sich um eine Online-Plattform handelt, kann ein Nutzer direkt über das eigene Beschwerdesystem der Online-Plattform Beschwerde einlegen, wenn er mit der Folge, die seiner Meldung geleistet wurde, nicht zufrieden ist.
Darüber hinaus kann ein Nutzer auch beim Koordinator Beschwerde einlegen. Mehr Informationen über die Vorgehensweise, beim BIPT eine Beschwerde einzureichen, finden Sie hier.
Der Nutzer kann auch dafür optieren, eine Streitigkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle oder einem Richter vorzulegen.

Kontaktinformationen

Haben Sie noch Fragen über die DSA-Verordnung im Allgemeinen, dann können Sie über dsa@bipt.be das BIPT kontaktieren.

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