Befristeter oder unbefristeter Vertrag?
Überprüfen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Vertrag abgeschlossen haben.
Diese Information finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Ein Betreiber kann Ihnen keine Entgelte für die Kündigung eines Vertrages anrechnen
- wenn Sie einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen haben;
- wenn Sie seit mindestens sechs Monaten einen befristeten Vertrag abgeschlossen haben.
Kündigen Sie Ihren Vertrag doch innerhalb der ersten sechs Monate?
In diesem Fall kann Ihr Betreiber Ihnen maximal die Abonnementgebühr anrechnen, die Sie bis zum sechsten Monat der Vertragslaufzeit hätten zahlen müssen.
Sie haben ein Gerät im Rahmen eines gekoppelten Verkaufs bekommen?
Achtung: wenn Sie vom Betreiber ein Gratis- oder preisermäßigtes Gerät (z.B. ein Handy oder Tablet) bekommen haben, kann der Betreiber von Ihnen eine zusätzliche Entschädigung verlangen. Sogar wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben oder den Vertrag nach mehr als sechs Monaten kündigen.
Diese zusätzliche Entschädigung darf jedoch den in einer dem Vertrag beigefügten Rückzahlungstabelle angegebenen Wert nicht übersteigen.
Finden Sie den erzielten Monat in der Tabelle, um die zusätzlich zu zahlende Entschädigung zu erfahren.
Nach 24 Monaten darf ein Betreiber Ihnen nie eine Entschädigung für das Gerät anrechnen.
Weitere Auskünfte:
Die Grundlage der Berechnung, die der Betreiber für Sie vorgenommen haben muss, ist eine monatliche Abschreibung des Geräts. Jeden Monat, bis zum 24. Monat muss ein selber Betrag vom Restwert des Geräts abgezogen werden.
Dies veranschaulichen wir unten anhand eines unbefristeten Vertrags.
- Sie haben einen unbefristeten Vertrag abgeschlossen.
- Beim Vertragsabschluss haben Sie das Gerät für 1 € „gekauft“.
- Die dem Vertrag beigefügte Rückzahlungstabelle sieht wie folgt aus:
Monat | Restwert | Monat | Restwert |
---|---|---|---|
0 | 240 € | 13 | 110 € |
1 | 230 € | 14 | 100 € |
2 | 220 € | 15 | 90 € |
3 | 210 € | 16 | 80 € |
4 | 200 € | 17 | 70 € |
5 | 190 € | 18 | 60 € |
6 | 180 € | 19 | 50 € |
7 | 170 € | 20 | 40 € |
8 | 160 € | 21 | 30 € |
9 | 150 € | 22 | 20 € |
10 | 140 € | 23 | 10 € |
11 | 130 € | 24 | 0 € |
12 | 120 € |
- Sie entscheiden sich dafür, den Vertrag nach 8 Monaten zu kündigen. Der Betreiber kann daher eine Entschädigung von 160 € von Ihnen verlangen.
Bei einem befristeten Vertrag muss Ihr Betreiber den wie oben berechneten Restwert des Geräts mit den restlichen Abonnementbeträgen bis zum Vertragsende (bei Verbrauchern ist dies nicht länger als 2 Jahre) vergleichen.
Wenn dieser Saldo der Abonnementbeträge niedriger ist als der durch die monatliche Abschreibung erzielte Wert, dann darf der Betreiber Ihnen nur diesen Saldo und nicht den ganzen Restwert des Geräts anrechnen.