Diese Vorschriften betreffen nur die Verkäufe von Professionals an Privatpersonen (B2C).
Zum Beispiel ein Einkauf, der online von einem Belgischen Konsumenten auf einem britischen oder chinesischen Plattform ausgeführt wurde:
- Der Käufer muss die Mehrwertsteuer auf die Waren, die aus einem Drittland in Europa eingeführt werden, zahlen.
- Für die Waren mit einem Höchstwert von 150 EUR, die online außerhalb der EU gekauft werden, zahlt der Käufer die Mehrwertsteuer beim Verkauf, falls der Verkäufer im Schalter (IOSS) registriert worden ist.
- Falls der Verkäufer nicht im IOSS registriert ist oder wenn der Betrag der Einkäufe höher als 150 EUR ist, wird der Käufer im Prinzip die Mehrwertsteuer bei der Lieferung an den Warenbeförderer zahlen.
Überprüfen Sie gründlich bei wem Sie kaufen und insbesondere ob die Mehrwertsteuer und die Einfuhrzölle im Verkaufspreis einbegriffen sind, um Überraschungen zu vermeiden.
Überprüfen Sie Ihre Bestellung und Rechnung!
Mehr Info auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: für Privatpersonen // Video Privatpersonen