Wenn zwischen den tatsächlichen Geschwindigkeiten des Internetzugangsdienstes und den vom ISP im Vertrag festgelegten Geschwindigkeiten ein erheblicher Unterschied besteht, der entweder ständig oder regelmäßig ist. 

 

  1. Wenn dies der Fall ist, dann muss der ISP grundsätzlich Maßnahmen ergreifen, um das versprochene Niveau zu erreichen. Wenn diese Maßnahmen das Problem nicht lösen, haben Sie Anspruch auf andere vertragliche Abhilfemaßnahmen, wie Schadenersatz und/oder Vertragsauflösung.
  2. Wenn Sie mit dem Betreiber kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen, können Sie sich anschließend an den Ombudsdienst für Telekommunikation wenden, der kostenlos vermittelt, um eine gütliche Einigung der Streitigkeit zu erreichen.
  3. An dritter Stelle (oder unmittelbar nach vorheriger schriftlicher Mitteilung des Betreibers) kann das Gericht ein verbindliches Urteil über die Nichterfüllung des Vertrags fällen.
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