Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.
Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Begünstigtenkategorien | Einmalige Ermäßigung bei der Installation | Monatliche Ermäßigungen | ||
---|---|---|---|---|
Telefon-Festnetzanschluss | Abonnement | Kommunikation (Festnetztelefonie, Bündelangebot bei dem Betreiber des Abonnements) | Gesamte Ermäßigungen (Maximum pro Monat) | |
Personen über 65 Jahre, Behinderte, Gehörgeschädigte, Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, militärische Kriegsblinde | 50% des normalen Tarifs | Festnetztelefonie, Internet oder Bündelangebot 40% (höchstens € 8,4) | € 3,1* | € 11,5 |
Empfänger des Eingliederungseinkommens | / | Internet : 40 % (höchstens € 8,4) |
€ 3,1 |
€ 11, 5 (wenn Internet) oder € 3,1 |
* N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.