Diese Ermäßigungen sind festgelegt im Artikel 38 der Anlage 1 zum Gesetz vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation.

Verschiedenen Hypothesen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Begünstigtenkategorien Einmalige Ermäßigung bei der Installation Monatliche Ermäßigungen
  Telefon-Festnetzanschluss Abonnement Kommunikation (Festnetztelefonie, Bündelangebot bei dem Betreiber des Abonnements) Gesamte Ermäßigungen (Maximum pro Monat)
Personen über 65 Jahre, Behinderte, Gehörgeschädigte, Personen, die sich einer Laryngektomie unterzogen haben, militärische Kriegsblinde 50% des normalen Tarifs Festnetztelefonie, Internet oder Bündelangebot 40% (höchstens € 8,4) € 3,1* € 11,5
Empfänger des Eingliederungseinkommens  / Internet : 40 %
(höchstens € 8,4)
€ 3,1

€ 11, 5 (wenn Internet)

oder € 3,1

* N.B.: falls Sie das Abonnement und die Kommunikation bei zwei verschiedenen Betreibern zahlen, wird nur der Betreiber, der die Kommunikation bietet, eine Ermäßigung auf Anrufe von maximal € 11,5 gewähren.

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