Je nach den Umständen des Begünstigten, muss ein oder müssen mehrere der folgenden Dokumente vorgelegt werden:
- eine Kopie des letzten "Steuerbescheids - Steuer der natürlichen Personen und Zuschlagsteuern", der jedes Jahr vom FÖD Finanzen für alle Personen älter als 18 Jahre, die auf derselben Adresse als jene der Begünstigten wohnhaft sind, übermittelt wird;
- eine Bescheinigung der Auszahlung von Kindergeld, die bei der Kindergeldkasse erhalten wurde;
- eine Bescheinigung die festlegt, dass der Begünstigte zu mindestens 66 % behindert ist; diese Bescheinigung können Sie bei dem FÖD Soziale Sicherheit - Generaldirektion Personen mit Behinderung oder bei der Krankenkasse erhalten;
- eine Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung, die bei der Gemeindeverwaltung (Bevölkerungsdienst ) des Begünstigten erhältlich ist;
- eine Kopie des Urteils (des Friedensrichters oder des Jugendgerichts) woraus hervorgeht, dass die Enkelkinder durch gerichtliche Entscheidung dem Begünstigten anvertraut worden sind.
- eine Kopie einer Bescheinigung des ÖSHZ, die belegt, dass der Begünstigte nach dem Gezets vom 26. Mai 2002 das Eingliederungseinkommen erhält;
- eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt mit einem Audiogramm, dass es einen Mindesthörverlust von 70 dB auf dem besseren Ohr gibt;
- eine Bescheinigung von einem HNO-Facharzt, dass der Begünstigte sich einer Laryngektomie unterzogen hat;
- eine Bescheinigung der Generaldirektion Kriegsopfer des FÖD Soziale Sicherheit, dass der Begünstigte ein militärischer Kriegsblinder ist.