Sie haben Anspruch auf:
- Eine detaillierte Grundrechnung, die Sie alle drei Monate kostenlos erhalten
- Eine detailliertere Rechnung, die Sie auf Anfrage kostenlos erhalten. Letztere enthält detaillierte Angaben zu Ihren Anrufen und Ihrem Internetverbrauch. Sie können diese Rechnung anfordern, wenn Sie mit dem Betrag, den Sie zahlen müssen, nicht einverstanden sind.
Ihre Rechnung:
- muss deutlich auf den Preisvergleicher verweisen;
- muss angeben, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt und je nachdem, zu welchem Zeitpunkt keine Restwerte für Endgeräte, die mit dem Abonnement verbunden sind, mehr zu zahlen sind, oder ab welchem Tag keine Kündigungsentschädigungen mehr verschuldet sind (bei befristeten Verträgen);
- Mindestens einmal im Jahr muss die Rechnung bei der Bereitstellung von Internetzugangsdiensten die Möglichkeiten zur Beibehaltung der E-Mail-Adresse nach der Vertragskündigung leserlich und eindeutig angeben.
- Auf jeder Rechnung muss die „Easy Switch ID“ angegeben werden, die bei einem Wechsel des Festnetzanbieters zu verwenden ist.
Was muss auf meiner Telekomrechnung angegeben sein?
Die Grundrechnung muss sich aus zwei Teilen zusammensetzen:
- Die Zusammenfassung mit dem für die Dauer der Rechnung zu zahlenden Gesamtbetrag;
- Die Übersicht von:
- Den verschiedenen Dienstleistungskategorien (Rechnen Sie damit, dass der Gesetzgeber ein Bündelangebot (z.B. Internet + Fernsehen) manchmal als eine einzige Dienstleistungskategorie betrachtet),
- Der Angabe, wie oft der Einheitstarif für eine solche Dienstleistung angerechnet wurde, (Zum Beispiel: 45 Minuten Mobilfunkgespräche, 118 GB Daten)
- Dem pro Dienstleistungskategorie angerechneten Gesamtbetrag,
- Den eventuellen anwendbaren Rabatten, und
- Dem zu zahlenden Gesamtbetrag.
Einige Nummern erscheinen nicht auf den Rechnungen, z. B. die Nummern von Hilfsdiensten oder Rettungsdiensten.