Verwendung von Walkie-Talkies

Ohne Genehmigung

CB- und PMR 446-Geräte dürfen ohne Genehmigung für die Jagd verwendet werden.

Mit Genehmigung

Das BIPT hat 8 Frequenzen für die Jagd mit einer maximalen Leistung von 5 Watt für eine Verwendung in ganz Belgien zugeteilt. 

Wie beantrage ich eine Genehmigung?

Genehmigung über Saint-Hubert

Der Royal Saint-Hubert Club erhält vom BIPT eine Reihe von Genehmigungen und verteilt diese an Jäger, die eine Genehmigung über den Club beantragen, wofür dieser Verwaltungsgebühren erhebt. Diese Genehmigung ist nur für die Dauer einer Jagdzeit gültig (Oktober, November, Dezember). Sie zahlen eine Kontroll- und Überwachungsgebühr und jährliche Verwaltungsgebühren.

Genehmigung über das BIPT

Das BIPT erteilt Jägern Genehmigungen für einen Zeitraum von 10 Jahren. Diese Genehmigung kann jederzeit durch eine einfache Meldung (per Post oder E-Mail) gekündigt werden. Zudem wird der gewünschte Zeitraum der Genehmigung frei festgelegt. Sie zahlen eine Kontroll- und Überwachungsgebühr sowie eine einmalige Dossiergebühr.

Hundehalsbänder

  • Es gibt Hundehalsbänder, für die eine Genehmigung des BIPT erforderlich ist. Diese Genehmigung unterliegt einer Kontroll- und Überwachungsgebühr sowie einer einmaligen Dossiergebühr.
  • Es gibt auch Geräte auf dem Markt, für die keine Genehmigung erforderlich ist und die daher unter bestimmten Bedingungen frei verwendet werden können.
  • Es gibt jedoch auch Geräte, die in Belgien völlig verboten sind: Garmin Astro-Geräte dürfen in Belgien nicht verwendet werden, da die genutzte Frequenz vom BIPT verboten ist.
  • Über dieses Formular können Genehmigungsanträge für die Nutzung von Funkanlagen bei der Jagd- und Hundehalsbänder eingereicht werden.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel

E-Mail

Tel.: +32 (0)2 226 88 15

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