• FAQ

    Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Genehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“. Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 23,07 Euro;
    • im Falle eines Antrags für eine Firma oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Luftfahrzeug bei der DGTA eingetragen sein muss.

     

  • FAQ

    Der Zugang zum Prüfungslokal erfolgt nur gegen Vorlage Ihres Personalausweises. 

    • Die UKW-Prüfung besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen über den Lernstoff, der im Handbuch zur Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des beschränkten gültigen Sprechfunkzeugnisses“ zusammengefasst ist. Zum Bestehen sind 60% der Punkte erforderlich.
      Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.
      Wenn Sie ein gedrucktes Exemplar des UKW-Handbuchs wünschen, zahlen Sie bitte 20 Euro auf das IBAN-Konto BE68 6791 7078 16 34 (BIC: GEBABEBB) mit dem Vermerk „UKW-Handbuch“ und senden Sie eine Kopie des Zahlungsnachweises per E-Mail an maritime@bipt.be
    • Die SRC-Prüfung besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen (23 SRC und 10 UKW) über den im Prüfungsprogramm erwähnten Lernstoff. Zum Bestehen sind 60% der Punkte in jedem Fachgebiet erforderlich. Es wird keine Freistellung vor dem Lernstoff gewährt.

  • FAQ

    Ja, das ist möglich. Ein Antragsformular steht zu Ihrer Verfügung. Die Luftfahrtgenehmigung ist kostenpflichtig: 23,07 Euro auf das Kontonummer IBAN BE68 6791 7078 1634 (BIC: GEBABEBB) des BIPT einzuzahlen, mit dem Verweis „Luftfahrtgenehmigung“.

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Kopie des Zahlungsbeweises von 23,07 Euro;
    • im Falle eines Antrags für ein Unternehmen oder einen Vereinigung, eine Kopie der Satzung.

    Achtung: Sie dürfen diese Genehmigung nicht am Boden benutzen. Sie müssen immer das Rufzeichen des Luftfahrzeugs benutzen, in dem sich das tragbare Funkgerät befindet. Ihr Funkgerät muss das Akronym CE tragen und von der EU-Konformitätsbescheinigung begleitet sein. Es muss auch auf 8,33 kHz funktionieren.
     

  • Roaming

    Seiten
    Von Roaming ist die Rede, wenn Sie auf Auslandsreise Mobilfunkdienste benutzen (d.h. anrufen, simsen und mobiles Internet nutzen): sie rufen im Land, wo Sie sich befinden, eine Festnetz- oder Mobilfunknummer an (oder senden eine SMS oder MMS an eine solche Nummer). Roaming darf nicht mit internationalen Gesprächen verwechselt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um Anrufe und Textnachrichten aus Belgien an eine Rufnummer im Ausland. Dieser Unterschied ist wichtig, denn bei Gesprächen innerhalb der Europäischen Union können die Gebühren viel teurer sein als Roaming innerhalb der Europäischen Union.
  • Öffentliche Konsultation über das Angebot und die Nutzung von Paketautomaten

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    Das BIPT startet diese öffentliche Konsultation, um ein vollständiges und aktuelles Bild der Nutzung und des Angebots der Paketannahmestellen in Belgien zu erhalten.
  • Beschluss vom 25. November 2025 über die Analyse der Preiserhöhungen der Einzelstücktarife von bpost für das Jahr 2026

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Kontrolle der Einhaltung der Regeln für die Berechnung der Preiserhöhungen der Einzelstücktarife von bpost SA/NV für das Jahr 2026.
  • Liste Besitzergenehmigungen der Geschäftsinhaber(innen)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Liste der Geschäftsinhaber(innen), die eine Genehmigung für den Besitz von Funkanlagen haben
  • Konsultation über den Beschlussentwurf über die Einrichtung kleiner Funkzellen in Innenräumen im Frequenzband 3400-3800 MHz

    Veröffentlichungen › Konsultation -
    EIRP-Grenzwerte unter 3390 MHz für die Einrichtung kleiner Funkzellen in Innenräumen
  • Dem BIPT zu übermittelnde Informationen

    Seiten
    In jedem Fall sind die vom BIPT zu diesem Zweck angesprochenen Unternehmen verpflichtet, dessen Ersuchen innerhalb der angegebenen Fristen zu beantworten.
  • Mitteilung vom 3. Dezember 2025 über seine Politik im Rahmen der Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen an das BIPT

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die Nichtbeachtung von Auskunftsersuchen des BIPT oder von in den Vorschriften vorgesehenen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen an das BIPT ist mit Maßnahmen und Sanktionen belegt
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