• Safer Internet Day 2026

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    Safer Internet Day 2026
  • Mitteilung vom 6. Januar 2026 über das 26-GHz-Band

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Die Mitteilung betrifft den Rechtsrahmen für das 26-GHz-Band.
  • Liste Besitzergenehmigungen der Geschäftsinhaber(innen)

    Veröffentlichungen › Sonstiges -
    Liste der Geschäftsinhaber(innen), die eine Genehmigung für den Besitz von Funkanlagen haben
  • Frequenzen / Nutzungsrechte

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    Das BIPT teilt die Nutzungsrechte für Funkfrequenzen, die ganz oder teilweise für öffentliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden, zu.
  • Urteil des Märktehofs vom 4. September 2024 - BIPT vs. Telenet - KE Easy Switch

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Urteil des Märktehofs vom 4. September 2024 - BIPT vs. Telenet - KE Easy Switch
  • Mitteilung über das Monitoring des Universaldienstes für Telekommunikation 2025

    Veröffentlichungen › Mitteilung -
    Das BIPT die Ausführung des Universaldienstes und legt den zuständigen Ministern einen Jahresbericht über mögliche Anpassungen der Universaldienstverpflichtungen vor.
  • Liste der Telekombetreiber

    Veröffentlichungen › Datenbank -
    Liste der Telekombetreiber
  • FAQ

    Sie können dieses Formular (Link zum PDF-Formular) verwenden.  Für jeden Antrag auf eine Stationsgenehmigung (einschließlich einer festen, mobilen und tragbaren Station) beträgt die Anmeldegebühr 63,30 €, außer für eine Station ohne Betreiber, für die sie 126,61 € beträgt. Außerdem wird eine Jahresgebühr von 63,30 € für jeden Stationstyp geschuldet.  Es ist möglich, eine zusätzliche Stationsgenehmigung zum gleichen Tarif zu beantragen. 

    Mit Ausnahme des Automatic Packet Reporting System (APRS) kann sich der Antrag nicht auf eine Amateurfunkstation ohne Betreiber beziehen, die aus einer festen Station besteht, die ein empfangenes Signal weiterleitet oder ein Signal kontinuierlich sendet, ohne dass ein Nutzer physisch anwesend ist. 

  • FAQ

    Wenn Sie ein Zeugnis der Klasse A besitzen, können Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptrufzeichen ein (einzelnes) kurzes Rufzeichen über dieses Formular erhalten.

    Die zusätzlichen Rufzeichen OO bis OT im Format OOxA, wobei x=0 bis 9 und A= A bis Z, können angefordert werden.

    Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet.  

  • FAQ

    Der Funkamateur kann sein Rufzeichen nach folgenden Regeln wählen: 

    • Das Rufzeichen muss frei sein. 
    • Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse A können Sie ein Präfix wählen, das mit ON1, ON4, ON5, ON6, ON7, ON8 und ON9 beginnt. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse B, ist das Präfix ON2. 
      Für ein Sprechfunkzeugnis der Klasse C, ist das Präfix ON3. 
    • Die Wahl des Rufzeichen kann daher nur für die letzten 2 oder 3 Buchstaben erfolgen. 
    • Ein Funkamateur kann in seiner Klasse beliebig viele Rufzeichen beantragen. Für jedes weitere Rufzeichen werden eine Anmeldegebühr (63,30€) sowie eine Jahresgebühr (63,30€) geschuldet. 
    • Ein Rufzeichen kann nicht im Voraus reserviert werden und wird in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge zugewiesen. 
    • Wenn ein Funkamateur seine Tätigkeit einstellt, kann sein Rufzeichen (nur sein Hauptrufzeichen) für 5 Jahre nicht mehr an Dritte vergeben werden. 

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