• Qualität

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    Alle Anbieter von Postdiensten müssen einige Mindestanforderungen erfüllen, unter anderem: Einhaltung der Grundanforderungen. Dies sind Bedingungen, die auferlegt werden, um die Vertraulichkeit der Briefpost, den Datenschutz und den Umweltschutz u.dgl.m. zu gewährleisten; Verbot, wissentlich Sendungen zu befördern oder zu verteilen, die an der Außenseite mit Angaben versehen sind, die überdeutlich sittenwidrig sind oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; Ausarbeitung eines internen Beschwerdeverfahrens, das auf eine einfache, transparente und kostengünstige Weise, eine angemessene und zügige Bearbeitung der Beschwerden ermöglicht; Erteilung von Auskünften an die Benutzer und das Personal über das Rechtsbehelfsverfahren beim Ombudsdienst für den Postsektor und Bestimmung einer befugten Person für die Beziehungen mit dem Ombudsdienst für den Postsektor; Erkennbarmachung für die Bevölkerung der Personen, die adressierte Sendungen verteilen, und Anbringung eines Erkennungszeichens auf den Postsendungen (außer Zeitungen), anhand dessen der Anbieter des betreffenden Dienstes identifiziert werden kann.
  • Kontrollen / Störungen

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    Funktechnische Störungen können das reibungslose Funktionieren von Funksendern und/oder Funkempfängern beeinträchtigen. Bei dem BIPT ist der Dienst NCS (Nationaldienst für die Überwachung des Frequenzspektrums) mit der Rolle der "Wellenpolizei" beauftragt. Die Störungen können telefonisch, per Post, per Fax oder per E-Mail gemeldet werden. Die Störungen von Telefonen müssen zunächst Ihrem Telefonanbieter gemeldet werden.
  • Mobilfunknetze

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    Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
  • Festnetze (Richtfunkanlagen)

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    Richtfunkanlagen oder Funkverbindungen werden zur Verbindung zweier Standorte anstelle eines Telefonkabels oder Glasfaserkabels verwendet.
  • Genehmigungsfreie Funknutzung

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    Damit diese Kommunikationsgeräte störungsfrei verwendet werden können, ist die Zuteilung einer spezifischen Frequenz an jeden Nutzer erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Zulassung beim BIPT beantragt werden. Aber bestimmte Anlagen sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
  • Marktüberwachung

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    Es handelt sich um alle Geräte, die Funkwellen ausstrahlen und/oder empfangen können. Das BIPT ist mit der Kontrolle der Konformität von den auf dem Markt bereitgestellten Funkanlagen beauftragt. Die Marktüberwachung bietet den Verbrauchern Schutz, trägt zu einem fairen Wettbewerb bei und verhindert die Vermarktung von Geräten, die die Bevölkerung gefährden und/oder funktechnische Störungen verursachen können. Zusätzlich zu den Konformitätsanforderungen in einigen Ländern des Europäischen Marktes können jedoch zusätzliche Beschränkungen für Funkanlagen gelten.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Pflichten. Das BIPT kontrolliert, ob der Anbieter des Dienstes seinen Verpflichtungen auch wirklich erfüllt.
  • Konsultation über neue Großhandelstarife für den Zugang zu den Netzen der Kabelbetreiber

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Das BIPT und die Medienregulierungsbehörden veröffentlichen Entscheidungsentwürfe, in denen neue monatliche Großhandelspreise für den Zugang zu den Netzen der Kabelnetzbetreiber vorgeschlagen werden.
  • Cookie-Politik

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