• FAQ

    Die beim BIPT registrierten Amateurfunkvereine (ohne Zahlungsrückstände) können unter den folgenden Bedingungen und innerhalb der folgenden Grenzen ein Sonderrufzeichen anfordern, um eine Veranstaltung zu kennzeichnen: 

    • Die Veranstaltung ist mit dem Leben des Vereins verbunden (spezielles Jubiläum...); 
    • Der Verein nimmt an einer Veranstaltung teil (z. B. an einem Tag der offenen Tür an einer Schule, an der der Funkamateurverein mit einem Stand vertreten ist). 
    • Die Veranstaltung ist mit dem Radio verbunden (z.B. Marconis Geburtstag). 
    • Ein Verein kann maximal zwei Sonderrufzeichen pro Kalenderjahr beantragen. 
    • Das Sonderrufzeichen kann nicht in verschiedenen Wettbewerben verwendet werden. 
    • Für das Jubiläum des Vereins oder der Verband kann das Rufzeichen für maximal ein Jahr vergeben werden; 
    • Rufzeichen können alle Präfixe haben (ON, OP, OQ, OR, OS, OT); 
    • Sie bestehen aus einem Präfix, einer Ziffer und einer Reihe von Zeichen, die mit einem Buchstaben enden; 
    • Rufzeichen mit dem Präfix ON (oder dem allen Funkamateuren zugewiesenen Sonderpräfix, siehe unten) dürfen keine einzelne Ziffer haben, wenn sie ein Suffix aus 1, 2 oder 3 Buchstaben haben; 
    • Sonderrufzeichen dürfen bei den Vereinsmitgliedern zu Hause nicht verwendet werden.  

    Anerkannte Verbände (UBA, VRA, UFRC) können anlässlich einer bestimmten Veranstaltung und für alle Funkamateure ein spezielles Präfix beantragen. In diesem Fall können Funkamateure, die dies wünschen, das ON ihres Rufzeichens durch das spezielle Präfix ersetzen. Diese Genehmigung gilt nicht für kurze Rufzeichen. 
     
    Die Tarife für diese Sonderrufzeichen sind in Anhang 1 des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2016 zur Abänderung der Anlagen zum Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2009 über den privaten Funkverkehr und die Nutzungsrechte der Festnetze und der Bündelfunknetze aufgeführt. 

  • FAQ

    Nein, die Funkstation wird nur zur Übermittlung von Informationen in klarer Sprache über technische Forschung und verwandte Themen verwendet. Es geht also nicht darum, sein Leben zu erzählen oder verschlüsselte oder codierte Nachrichten zu verwenden. Nach Genehmigung durch das Institut kann der Inhaber einer automatischen oder ferngesteuerten Stationsgenehmigung jedoch verschlüsselte Nachrichten für die Verwaltung seiner Station verwenden. 

    Bei Übungen, die von einem belgischen Rettungsdienst organisiert werden, kann der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses der 5. Kategorie, mit vorheriger Zustimmung des Instituts, über Themen, die sich auf diese Übungen beziehen, kommunizieren. 

    Auf Ersuchen der zuständigen Krisenmanagementbehörden kann der Inhaber eines Zertifikats der 5. Kategorie die belgischen Rettungsdienste unterstützen, indem er seine Stationen der 5. Kategorie einsetzt, um den Ausfall der elektronischen Kommunikation auszugleichen. Nur in diesem Zusammenhang kann er insbesondere: verschlüsselte oder kodierte Nachrichten übertragen, jede Station der 5. Kategorie verwenden, vorbehaltlich der Zustimmung des Inhabers der Genehmigung der betreffenden Station, und über im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Rettungsdienste zu kommunizieren. 

  • FAQ

    Ja, vorausgesetzt, dass der Antragsteller über ein Zeugnis der Klasse A verfügt und die Station auf belgischem Hoheitsgebiet verwendet wird.

  • FAQ

    Die folgenden Verbände wurden vom Institut anerkannt:

    • das UBA (Union Royale Belge des Amateurs-émetteurs),
    • die VRA (Vlaamse Radio Amateurs),
    • und die UFRC (Union Francophone des Radios Clubs).

    Kontaktieren Sie bitte den Verband Ihrer Wahl, um die Daten und Orte der nächsten Schulungen zu erfahren. 

  • Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 22. Januar 2020

    Veröffentlichungen › Streitfall -
    Urteil des Brüsseler Berufungsgerichts vom 22. Januar 2020, mit dem die Anfechtung durch 3StarsNet des Beschlusses des Rates des BIPT vom 9. Juli 2019 zur Erneuerung des Beschlusses des Rates des BIPT vom 7. Dezember 2018 über den Endkundenmarkt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und den Großhandelsmarkt für die Anrufzustellung im öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten für unbegründet erklärt wird
  • Das BIPT schlägt eine vorläufige Lösung vor, welche die 5G-Einführung ermöglicht und die Kontinuität der 2G- und 3G-Rechte gewährleisten muss

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    Um die initiale Entfaltung von 5G in Belgien zu ermöglichen und die Kontinuität der Dienstleistung für die bestehenden Inhaber einer 2G- und 3G-Genehmigung zu gewährleisten, schlägt das BIPT verschiedene Lösungen vor
  • Geltende Vorschriften - Elektronische Kommunikation

    Seiten
    Die geltenden Vorschriften werden nur auf Französisch und auf Niederländisch veröffentlicht.
  • Beschluss vom 14. Januar 2020 über die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Identifizierung der Endnutzer von Prepaid-Karten durch Telenet

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Mit dieser Entscheidung verhängt das BIPT gegen Telenet eine Verwaltungsstrafe wegen Nichteinhaltung der Vorschriften über die Identifizierung von Endnutzern mobiler öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste, die mit einer Prepaid-Karte angeboten werden.
  • Beschluss vom 14. Januar 2020 über die Nichteinhaltung der Vorschriften über die Identifizierung der Endnutzer von Prepaid-Karten durch Proximus

    Veröffentlichungen › Beschluss -
    Mit dieser Entscheidung verhängt das BIPT gegen Proximus eine Verwaltungsstrafe wegen Nichteinhaltung der Vorschriften über die Identifizierung von Endnutzern mobiler öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienste, die mit einer Prepaid-Karte angeboten werden.
  • Das BIPT belegt Telenet und Proximus mit einer Geldstrafe wegen Nichteinhaltung der Regeln mit Bezug auf die Identifizierung der „Prepaid“-Nutzer

    Veröffentlichungen › Pressemitteilung -
    In seinen Beschlüssen vom 14. Januar 2020 belegt das BIPT Proximus und Telenet mit einer Geldstrafe von beziehungsweise € 150 000 und € 88 782 wegen Nichteinhaltung der Regulierung hinsichtlich der vorherigen Identifizierung der Endnutzer von Prepaidkarten
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