• Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
  • Notrufnummern und Notdienste

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    Der Telekomanbieter muss Sie kostenlos die Notnummern 100, 101 und 112 anrufen oder faxen lassen. Der Telekomanbieter muss auch dafür sorgen, dass Ihr Standort übermittelt wird, wenn Sie die 100, 101 oder 112 anrufen; so wissen die Hilfsdienste automatisch, von woher Sie anrufen. Wenn Sie die Internetverbindung für Anrufe über nomadische Dienste (eine Telefonnummer, die Sie weltweit nutzen können) oder Dienste wie Skype nutzen, haben Sie nicht immer Zugang zu Nummern für Notdienste wie 100, 101 oder 112. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den betreffenden Möglichkeiten.
  • Zustellung

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    Die Postsendungen werden zu Hause oder postlagernd zugestellt. Die postlagernde Zustellung ist gebührenpflichtig, außer für Blindensendungen und damit gleichgesetzte Postsendungen.
  • Tarife des Anbieters des Post-Universaldienstes

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    Der Anbieter des Universaldienstes unterliegt bestimmten Tarifpflichten. bpost wurde ursprünglich rechtmäßig als Anbieter der Universaldienstleistungen bis zum 31. Dezember 2018 benannt. bpost wird dann weiterhin auf der Grundlage eines Verwaltungsvertrags mit dem Staat für einen Zeitraum von fünf Jahren, d.h. bis zum 31.12.2023, den Universaldienst erbringen. So müssen die Tarife unter anderem bezahlbar, kostenorientiert, transparent, nicht diskriminierend und in ganz Belgien gleich sein.
  • Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
  • Genehmigungsfreie Funknutzung

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    Damit diese Kommunikationsgeräte störungsfrei verwendet werden können, ist die Zuteilung einer spezifischen Frequenz an jeden Nutzer erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Zulassung beim BIPT beantragt werden. Aber bestimmte Anlagen sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
  • Anrufe und SMS mit Zuschlag

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    Bei einigen Nummern für Anrufe oder Textnachrichten wird ein Zuschlag erhoben. Es handelt sich um Nummern, die den Zugang zu bestimmten Informationsdiensten, Spielen oder Entspannungsdiensten mit erotischen oder sexuellen Inhalten, usw. ermöglichen.
  • Roaming

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    Von Roaming ist die Rede, wenn Sie auf Auslandsreise Mobilfunkdienste benutzen (d.h. anrufen, simsen und mobiles Internet nutzen): sie rufen im Land, wo Sie sich befinden, eine Festnetz- oder Mobilfunknummer an (oder senden eine SMS oder MMS an eine solche Nummer). Roaming darf nicht mit internationalen Gesprächen verwechselt werden. Im letzteren Fall handelt es sich um Anrufe und Textnachrichten aus Belgien an eine Rufnummer im Ausland. Dieser Unterschied ist wichtig, denn bei Gesprächen innerhalb der Europäischen Union können die Gebühren viel teurer sein als Roaming innerhalb der Europäischen Union.
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