• Mobilfunknetze

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    Funknetze sind für die Kommunikation zwischen mobilen und/oder tragbaren Stationen, eventuell über Basisstationen, mittels Sprach- oder Datenübertragung vorgesehen.
  • Gesundheit / Umwelt

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    Die Kontrolle des Standards für Antennen liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Regionen; jede Region hat eine Verwaltung ernannt, die diese Kontrolle durchführt.
  • Drohnen

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    Der Einsatz von Drohnen unterliegt neben den Bestimmungen für den Funkverkehr noch weiteren Regeln.
  • Genehmigungsfreie Funknutzung

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    Damit diese Kommunikationsgeräte störungsfrei verwendet werden können, ist die Zuteilung einer spezifischen Frequenz an jeden Nutzer erforderlich. Aus diesem Grund muss eine Zulassung beim BIPT beantragt werden. Aber bestimmte Anlagen sind von einer Genehmigung ausgeschlossen.
  • Postalischen Punkte

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    Wie kann ich den nächsten Briefkasten und die letzte Leerungszeit finden?
  • Behinderte Nutzer

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    Es ist wichtig, dass behinderten Personen elektronische Kommunikationsapparatur, die Ihren spezifischen Bedürfnissen angepasst ist, zur Verfügung steht. Die GARI-Datenbank enthält eine Übersicht über die mobile Apps und Apparatur (Handys, Ta­b­let...), die elektronische Kommunikationsdienste für Benutzer mit einer Behinderung zugänglicher machen.
  • Anrufe und SMS mit Zuschlag

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    Bei einigen Nummern für Anrufe oder Textnachrichten wird ein Zuschlag erhoben. Es handelt sich um Nummern, die den Zugang zu bestimmten Informationsdiensten, Spielen oder Entspannungsdiensten mit erotischen oder sexuellen Inhalten, usw. ermöglichen.
  • Internationales Anrufen & Simsen

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    Die Gebühren für internationale Kommunikation nach der EU (und nach Norwegen, Island und Liechtenstein) dürfen € 0,23 pro Minute und € 0,07 pro SMS nicht überschreiten. Die Tarife für internationale Kommunikation (Anrufe und SMS) nach Ländern, die nicht zur EU gehören (und anderen Ländern außer Norwegen, Island und Liechtenstein) sind nicht reglementiert.
  • Störsender

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    Die Nutzung und der Besitz von Störsender durch Einzelpersonen sind in Belgien verboten.
  • Prepaidkarten

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    Die Benutzer bestehender oder zukünftiger Prepaidkarten, womit mobile elektronische Kommunikationsdienste benutzt werden können (anrufen, surfen, simsen, usw.) müssen identifiziert werden. Es handelt sich dabei um eine der von der Regierung festgelegten Antiterrormaßnahmen.
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