Eine Testgenehmigung kann für Privatfunknetze oder -stationen im Hinblick auf Prüfungen oder Tests erteilt werden. Zum Beispiel gehört das Testen neuer Apparatur, neuer Technologien oder von für den Export gemeinter Apparatur dieser Kategorie zu, sowie Vorführungen solcher Apparatur für potenzielle Kunden. 

Die Kontrolle des guten Funktionierens eines Funknetzes oder von Funkanlagen gehört jedoch nicht dieser Kategorie zu. Dazu ist eine befristete Mobilfunkgenehmigung zu beantragen. Die Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz vom 13. Juni 2005 über elektronische Kommunikation und der Königliche Erlass vom 18. Dezember 2009 über private Funkkommunikation und Nutzungsrechte für Festnetze und Netze mit gemeinsam genutzten Ressourcen.

Für alle Anträge auf Genehmigungen mit möglichen Auswirkungen auf die Luftfahrt (wie beim Testen von Radaren oder bei der Nutzung von Luftfahrtfrequenzen) soll das BIPT ein Gutachten von den Luftfahrtbehörden, insbesondere der Generaldirektion Luftfahrt, skeyes und der Landesverteidigung, bekommen.

Damit wir diese Gutachten rechtzeitig bekommen können, müssen die Anträge für Anwendungen mit möglichen Auswirkungen auf die Luftfahrt deswegen spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Datum des Inkrafttretens der Nutzung dem BIPT - Privatgenehmigungsdienst zugeschickt werden.

Falls dieser Termin nicht eingehalten wird, können wir nicht garantieren, dass die Genehmigung rechtzeitig wird geliefert werden können. Die Ausstellung einer Genehmigung geschieht zudem immer unter Vorbehalt eines positiven Ergebnisses der technischen Analyse des Dossiers.

Kontaktstelle

BIPT - Genehmigungsdienst
Boulevard du Roi Albert II 32/10
1000 Brüssel
E-Mail
Tel.: +32 (0)2 226 88 15

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Letzte Aktualisierung am 20.06.2024

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