Dieser Beschluss definiert einen nationalen Markt für Mietleitungen auf der Grundlage von SDH- und WDM-Technologien aller Bandbreiten. Er stellt fest, dass Belgacom (jetzt: Proximus) über eine beträchtliche Macht auf diesem Markt verfügt und erlegt ihn daher eine Reihe von Abhilfemaßnahmen auf.
Am 15. Oktober 2009, nach einer von Belgacom eingereichten Rechtsbeschwerde hat das Brüsseler Berufungsgericht diesen Beschluss aufgehoben. Die vom BIPT gegen diese Aufhebung eingelegte Kassationsbeschwerde wurde vom Gericht am 4. März 2013 zurückgewiesen.
Am 14. Oktober 2010 hat das BIPT einen Berechtigungsbeschluss angenommen, mit dem den aufgehobenen Beschluss berichtigt wurde.