Mit diesem Beschluss wird Belgacom (jetzt: Proximus) als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft und wird ihn eine Reihe von Verpflichtungen auferlegt.
In einem Urteil vom 1. Juni 2007 wies das Brüsseler Berufungsgericht den Hauptteil der Nichtigkeitsklage von Belgacom gegen diesen Beschluss zurück. Belgacom reichte einen Rechtsbehelf beim Kassationshof gegen das Urteil des Berufungsgerichts ein. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt.