In diesem Beschluss belegt das BIPT Telenet mit einer administrativen Buße von 300.000 Euro, weil Telenet im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis Dezember 2018 unterließ, direkt auf den Rechnungen seiner professionellen Kunden, die einen auf Endnutzer gerichteten Tarifplan für Festnetztelefonie, Internet und/oder Fernsehen gewählt hatten, die Easy Switch ID zu erwähnen.

Teilnehmer müssen die Easy Switch ID ihrem neuen Betreiber mitteilen, damit Letzterer statt des Teilnehmers die ganze Umschaltung erledigen kann. Das BIPT war der Meinung, dass Telenet, indem es auf den betreffenden Rechnungen nur auf das Kundencenter verwies, wo die Easy Switch ID zu finden war, gegen Artikel 16, zweiten Satz des KE Easy Switch verstieß und deshalb die Umschaltung mittels des Easy-Switch-Verfahrens für die betreffenden Teilnehmer erschwerte
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