Das BIPT stellt fest, dass Skype unterlassen hat, sich als Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste für den Dienst SkypeOut zu melden und somit gegen das Gesetz verstößt.
Indem Skype sich nicht als Betreiber meldet, entgeht dieses Unternehmen den gesetzlichen Verpflichtungen, die auf Betreiber zutreffen. Das BIPT urteilt, dass die Nichteinhaltung der Meldepflicht einen ernsthaften Verstoß bildet, der möglicherweise die Interessen von Benutzern und Wettbewerbern beeinträchtigen kann.
Aus diesen Gründen entscheidet das BIPT, Skype mit einer Buße von 223 454 EUR zu belegen.
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